Ärzte beklagen Wartezeiten beim Antragsverfahren für medizinisches Cannabis

Berlin – Für medizinische Cannabinoide ist in Deutschland vor der Verordnung ein Antragsverfahren notwendig. Schmerzmediziner beklagten heute die administrativen Hürden als „viel zu hoch“.
Die chronisch kranken Patienten und der behandelnde Arzt müssten mindestens fünf Wochen warten, bis die Krankenkassen über den Antrag entschieden hätten, sagte Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS).
Im Widerspruchsverfahren dauere es teils sogar Monate. „Dieser Umgang mit schwer kranken Menschen ist inhuman“, kritisierte er heute bei einer Online-Pressekonferenz. Er machte deutlich, dass die Option für Patientinnen und Patienten, bei denen Standardtherapien ausgereizt seien, „sehr wichtig“ sei.
„Die Bearbeitungszeiten sind zudem abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter“, ergänzte Norbert Schürmann, Vizepräsident der DGS. Problematisch sei in diesem Zusammenhang auch, dass die Kassen keine Unterschiede bei der Schwere der Erkrankungen der antragstellenden Patienten machen müssten.
Der Abschlussbericht der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, die vor kurzem veröffentlicht wurde, zeigt, dass von 70.000 Anträgen, rund zwei Drittel (46.000) genehmigt wurden.
Als Indikationen für den Einsatz von medizinischen Cannabinoiden nennt die DGS vor allem chronische Schmerzen, insbesondere neuropathische Schmerzen. Cannabinoide könnten hier als Add-on-Therapie, wenn die Standardtherapien versagen, eingesetzt werden.
Daneben zeigen sich laut Schürmann auch sehr gute Ergebnisse bei palliativen Erkrankungen gegen Übelkeit und Erbrechen, Appetitlosigkeit und Tumorkachexie. Darüber hinaus reduziere Cannabis den Konsum verschreibungspflichtiger Opioide erheblich und verbessere somit die Lebensqualität der Patienten, wenn diese nicht gut verträglich seien.
Darüber hinaus wies Schürmann darauf hin, dass „Cannabisblüten therapeutisch schwerer steuerbar seien als orale Cannabinoide und ein höheres psychisches Abhängigkeitspotenzial beinhalten“. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren bestehe zudem die erhöhte Gefahr von Psychosen.
Orale Therapien weisen im Vergleich zu Blüten eine längere Halbwertszeit auf. „Das hat bei gleichbleibendem Wirkspiegel den Vorteil, dass wesentlich weniger Nebenwirkungen und besonders weniger ZNS-Störungen auftreten. Gleichzeitig kann die Schmerzunterdrückung konstant niedrig gehalten werden“, erklärte der Schmerzmediziner.
Um den Abbau bürokratischer Hürden in der Verordnung von Cannabinoiden entgegen zu wirken, hat die DGS nach eigenen Angaben gerade einen Selektivvertrag mit der AOK-Rheinland/Hamburg abgeschlossen, der im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zum Einsatz kommen soll. Dieser sehe eine vereinfachte Verordnung von Cannabispräparaten vor. Die Therapieentscheidung liege ausschließlich beim behandelnden Arzt in Absprache mit den Patienten.
Um sich in den Selektivvertrag einschreiben zu können, müssen Ärztinnen und Ärzte unter anderem eine 20-stündige Online-Fortbildung absolvieren, inklusive einer Lernerfolgskontrolle. „Alle Vertragspartner haben unterschrieben, allein die praktische Umsetzung steht noch aus“, berichtete DGS-Präsident Horlemann.
Die DGS setzt sich unter anderem dafür ein, dass die Expertise der Verordner über den Einsatz von Cannabis in der Medizin durch mehr Fortbildung gesteigert wird. Die Expertise sollte zudem über alle Fachbereiche verteilt sein, aktuell verordnen vor allem Neurologen und Schmerzmediziner Cannabinoide.
„Wir müssen aber auch vor allem Hausärzte und Palliativmediziner mit ins Boot holen“, betonte Horlemann. Zudem interessierten sich viele junge Ärztinnen und Ärzte für die Einsatzmöglichkeiten von Cannabis in der Medizin.
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