Politik

Bund kann sich Überblick über Wohnungslosigkeit verschaffen

  • Freitag, 14. Februar 2020
/dpa
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Berlin – Der Bund kann sich künftig systematisch einen Überblick über das Ausmaß der Wohnungslosigkeit in Deutschland verschaffen. Der Bundesrat billigte heute ein Gesetz, mit dem erstmals bundesweit die entsprechen­den Daten erhoben werden sollen.

Mit den so gewonnenen Erkenntnissen sollen sozial­politische Maßnahmen zielgenauer gestaltet werden. Länder und Kommunen sollen dabei unterstützt werden, Wohnungs­lo­sigkeit zu bekämpfen.

Ab 2022 ist zudem eine zentrale Statistik geplant, die Auskunft über Wohnungslose ge­ben soll, die in Gemeinschafts- oder Notunterkünften untergebracht sind. Die Daten dafür soll das Statistische Bundesamt jährlich zum 31. Januar erheben.

Eine weitere Gruppe Wohnungsloser ist nach Darstellung der Bundesregierung statistisch jedoch kaum zu erfassen – Menschen zum Beispiel, die als Selbstzahler in Billigpensio­nen leben, vorübergehend bei Verwandten oder Freunden unterkommen oder auf der Straße leben.

Für diese Formen der Wohnungslosigkeit solle daher eine ergänzende Wohnungslosen­be­richterstattung eingeführt werden. Der Wohnungslosenbericht solle künftig mindestens alle zwei Jahre veröffentlicht werden.

afp

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