Politik

Bund will sich Überblick über Wohnungslosigkeit verschaffen

  • Freitag, 17. Januar 2020

Berlin – Der Bund will sich künftig systematisch einen Überblick über das Ausmaß der Wohnungslosigkeit in Deutschland verschaffen. Der Bundestag billigte am gestern Abend ein Gesetz, mit dem erstmals bundesweit die entsprechenden Daten erhoben werden sollen. Mit den so gewonnenen Erkenntnissen sollen sozialpolitische Maßnahmen ziel­genauer gestaltet werden.

Länder und Kommunen sollen dabei unterstützt werden, Wohnungslosigkeit zu bekäm­pfen. Ab 2022 ist zudem eine zentrale Statistik geplant, die Auskunft über Wohnungslose geben soll, die in Gemeinschafts- oder Notunterkünften untergebracht sind. Die Daten dafür soll das Statistische Bundesamt jährlich zum 31. Januar erheben.

Eine weitere Gruppe Wohnungsloser ist nach Darstellung der Bundesregierung statistisch jedoch kaum zu erfassen – Menschen zum Beispiel, die als Selbstzahler in Billigpensio­nen leben, vorübergehend bei Verwandten oder Freunden unterkommen oder auf der Straße leben.

Für diese Formen der Wohnungslosigkeit solle daher eine ergänzende Wohnungslosenbe­richt­erstattung eingeführt werden. Der Wohnungslosenbericht solle künftig mindestens alle zwei Jahre veröffentlicht werden.

afp

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