Sozialverband VdK plädiert für „Pflegezeit“ und „Pflegegeld“

Berlin – Der Sozialverband VdK fordert eine bezahlte Auszeit für pflegende Angehörige und Freunde – nach dem Vorbild von Elternzeit und Elterngeld. Die Betreuung von Menschen zu Hause durch Angehörige oder Freunde sei „eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe, die gefördert werden muss“, teilte der Verband heute in Berlin mit. Der VdK hat ein Konzept erstellt, nach dem mehr Menschen eine längere Auszeit für die Pflege nehmen könnten als bislang. Zudem soll es einen Lohnersatz geben.
Wie bei der Elternzeit schlägt der VdK eine „Pflegezeit“ vor, das heißt eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit, auf die Pflegende einen Rechtsanspruch haben sollen. Im Konzept des Verbands wird sie „Pflegepersonenzeit“ genannt und soll unabhängig von der Größe des Arbeitgebers genommen werden können. Pro Pflegebedürftigem sollen bis zu drei Jahre Auszeit möglich sein – wenn man sich dessen Betreuung teilt, bis zu sechs Jahre. Voraussetzung wäre, dass der Pflegebedürftige zu Hause lebt und mindestens Pflegegrad zwei hat.
„Wer die Pflegepersonenzeit nutzt, soll Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben, analog dem ,Elterngeld'“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie fordert zudem ein „Pflegepersonengeld“. Diese Leistung solle 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettolohns der Pflegenden betragen – mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Die Bezugsdauer des „Pflegegelds“ solle auf zwölf Monate beschränkt werden, beziehungsweise auf insgesamt 14 Monate, wenn sich zwei Pflegende die Auszeit teilen.
Nach eigenen Berechnungen würde die Umsetzung der Ideen des VdK pro Jahr 4,3 Milliarden Euro kosten. „Das Pflegepersonengeld soll nach unserem Konzept aus Steuermitteln finanziert werden“, sagte Bentele.
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