Politik

Bund und Länder wollen Berufsgesetze reformieren

  • Donnerstag, 5. März 2020
/auremar, stock.adobe.com
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Berlin – Die Gesundheitsminister der Länder sowie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben sich bei ihrem Treffen gestern auf ein gemeinsames Eckpunktepapier zur künftigen Ausbildung von Gesundheitsfachberufen verständigt.

Demnach soll für alle Berufe das Schulgeld abgeschafft und stattdessen eine angemesse­ne Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Eine konkrete Finanzierung dafür steht noch aus. Es solle eine Lösung in einer „gemeinsamen Anstrengung aller Betei­ligten, insbeson­dere von Sozialversicherungsträgern, Ländern und dem Bund“ gefunden werden.

Zusätzlich sollen bei einigen Berufen die Berufsgesetze reformiert sowie die Ausbil­dun­gen durchlässiger gestaltet werden, so dass auch eine akademische Ausbildung möglich ist. Bei der Akademisierung soll es Möglichkeiten geben, dass einzelne Berufe auch teil­weise akademisiert werden. Für jeden Beruf sollen die jeweiligen Aus- und Weiterbildungen gesondert überprüft werden.

Beispiel einer Vollakademisierung ist die Ausbildung für Hebammen. Mit der Anpassung der Ausbildung im Punkt Akademisierung versprechen sich Bund und Länder, dass es zu einer „möglichen Einführung eines Direktzuganges“ auch die „Übertragung einer deutlich erhöhten Verantwortung auf die betreffenden Angehörigen der Gesundheitsfachberufe einher“ gehe.

Damit könnten Patienten ohne die vorherige Überweisung durch einen Arzt die Leistung­en der Gesundheitsfachberufe wahrnehmen. Einzelne Modellprojekte dazu sollen dem­nächst evaluiert werden.

Die nun erstellten Eckpunkte sollen „als Grundlage für die angestrebte Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsfachberufe dienen und stellen somit eine wesentliche Basis für notwendige gesetzliche Änderungen dar.“ Um die Veränderungen bei den zehn Berufs­gruppen zu erreichen, soll hier Bundes- und Landesgesetzgebung besser koordiniert werden.

So sollen die Länder in ihren Gesetzen „daraufhin wirken, dass Schulen mit Kranken­häusern notwendigerweise verbundene Ausbildungsstätten im Sinne des Krankenhaus­finan­zierungsgesetzes sind“. Damit soll erreicht werden, dass die Schulen das Schulgeld nicht zur Finanzierung der Einrichtung benötigen.

Für Schulen, die in privater Trägerschaft sind und nicht direkt an ein Krankenhaus ange­gliedert sind, soll geprüft werden, ob eine Finanzierung durch die Landeskrankenhaus­gesetze möglich ist.

Bei Fragen der Finanzierung wollen die Länder „prüfen“, „wie sie ihre Verantwortung in Hinblick auf die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen auch zukünftig wahrnehmen.“ Gleichzeitig soll mit der neuen Ausbildungsvergütung der Fachkräftemangel bekämpft und die Attraktivität der Berufsgruppen erhöht werden.

Ebenso sieht das Eckpunktepapier vor, dass die Berufsgesetze sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen einheitlich modernisiert werden sollen. Bei der Anpassung der Aus­bil­dungsordnungen soll ein Fokus auf der Kompetenzorientierung liegen, es soll eine Min­dest- und Maximaldauer der Ausbildung festgelegt werden, die Ausbildung soll auch in Teilzeit absolviert werden können.

Die Leiter an Ausbildungseinrichtungen sollen pädagogisch qualifiziert sein, die Leh­ren­den müssen Qualifikationen sowie regelmäßige Weiterbildungen vorweisen. Auch soll geprüft werden, ob eine Ausbildungseinrichtung per Bundesgesetz verpflichtet werden kann, beim Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte mitzuarbeiten.

Dies soll beispielsweise über die Pflicht zum Angebot von Anerkennungslehrgängen für ausländische Fachkräfte erfolgen.

Ein genauer Zeitplan für die vielfachen gesetzlichen Änderungen auf Bundes- wie Landesebene ist in dem 13-seitigen Konzeptpapier nicht enthalten.

bee

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