Bund will sich weiter aus Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zurückziehen

Berlin – Die Bundesregierung reagiert auf die Kritik, dass der Bund zu wenig Mittel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Bürgergeldempfänger einzahlt. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll künftig mehr Geld fließen. Zugleich soll aber der allgemeine Bundeszuschuss zusammengestrichen werden, wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht, der morgen die Grundlage für einen Kabinettsbeschluss bilden könnte.
Bis zum Abend befand sich der Entwurf noch in der Abstimmung zwischen den Regierungsressorts. Am Ende würde der Bund damit weniger in die GKV einzahlen als bisher. Darüber ist die Empörung groß. Die Kürzungen in der ambulanten wie stationären Versorgung bleiben wie bislang angedacht bestehen.
Konkret sieht der Gesetzentwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, „aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes“ den Bundeszuschuss für die GKV für die Jahre 2027 bis 2030 um je zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu kürzen. Bisher beträgt der Bundeszuschuss 14,5 Milliarden Euro.
Zugleich gibt der Bund an, in die kostendeckende Finanzierung von der Beziehenden von Grundsicherungsgeld einzusteigen. Er will die monatliche Beitragspauschale dauerhaft aufwachsend ab dem Jahr 2027 erhöhen. Angegeben werden zusätzliche Ausgaben für 2027 um 250 Millionen Euro, 2028 sollen es 500 Millionen Euro sein, 2029 eine Milliarde und 2030 1,5 Milliarden Euro.
Zusammen genommen entnimmt der Bund in den vier Jahren acht Milliarden aus der GKV durch einen geringeren Bundeszuschuss. Über die erhöhten Beiträge für Grundsicherungsempfänger (Bürgergeld) fließen auf der anderen Seite 3,25 Milliarden Euro mehr in die GKV.
Unterm Strich bleiben rund fünf Milliarden Euro weniger an Bundesmitteln für die GKV. 500 Millionen Euro will der Bund über eine Zuckersteuer ab 2028 jährlich einsammeln, die in eine Berechnung als Einnahmen für die GKV einfließen. Das ist aber nicht Teil dieses Gesetzesvorhabens.
„Es ist absurd: Als Reaktion auf die Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung der Ausgaben für Bürgergeldempfänger kürzt die Bundesregierung allen Ernstes den Steuerzuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung“, sagte der Vorstandschef der DAK-Gesundheit, Andreas Storm. Das deformierte Sparpaket reiche nicht mehr aus, um die Beiträge bis 2029 stabil halten zu können. „Dieser Gesetzentwurf darf so nicht beschlossen werden. Er muss dringend korrigiert werden.“
„Die schlimmsten Befürchtungen werden wahr: Lars Klingbeil nutzt die Krankenkassenreform, um seinen Haushalt zu entlasten und nimmt der Gesetzlichen Krankenkasse noch einmal zwei Milliarden Steuerzuschuss pro Jahr“, betonte Paula Piechotta, Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatterin für den Gesundheitsetat. Das sei „an Dreistigkeit und Verlogenheit nicht zu überbieten“. „Bei dieser Regierung gilt: Das schlimmstmögliche Szenario ist immer das, das am Ende auch eintritt“, sagte sie.
„Statt die Beitragszahlenden zu unterstützen, soll die Bundesbeteiligung im kommenden Jahr um insgesamt 1,75 Milliarden Euro gekürzt werden“, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Das ursprünglich ausgewogene Reformpaket droht aus dem Gleichgewicht zu geraten, denn nach wie vor sollen Zuzahlungen erhöht und die Pharmaindustrie geschont werden.“
„Der jetzige Entwurf ist eine deutliche Verschlechterung gegenüber den bisherigen Plänen: Die geplante Einsparsumme sinkt um drei Milliarden Euro und die finanzielle Last ist noch ungerechter verteilt“, sagte Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK).
Während Arbeitgeber und Versicherte knapp sieben Milliarden Euro zum Schließen der Lücke im Jahr 2027 schultern sollten, sei die Rolle des Staates im negativen Sinne bemerkenswert: Statt Verantwortung zu übernehmen, werde der Beitrag des Bundes sogar noch gekürzt. Nun sollen die ohnehin schon schwer belasteten Beitragszahler auch noch den Bundeshaushalt mit Milliarden stützen.
„Das ist dreist, vor allem weil die Politik gleichzeitig öffentlich Hoffnungen auf eine gerechte Finanzierung der Beiträge für Empfänger von Bürgergeld geweckt hat“, sagte Baas. Hinzu komme, dass es auch bei den kostendämpfenden Maßnahmen weitere unnötige Abstriche gebe, zum Beispiel in den Bereichen Pharma und Krankenhaus.
Empfehlungen bei Bürgergeldbeziehern nicht umgesetzt
Die Finanzkommission Gesundheit, die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzt hat, hatte empfohlen, dass der Staat die kompletten Kosten für Bürgergeldbezieher übernimmt. Warken hatte diesen Punkt mit Verweis auf Haushaltszwänge vorerst nicht in ihren Gesetzentwurf aufgenommen.
Bisher zahlt der Staat nur einen Teilbetrag – eine Lücke von zwölf Milliarden Euro wird derzeit ausschließlich von den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen. Privatversicherte sind nicht an der Finanzierung beteiligt.
Dagegen hatte sich SPD-Finanzminister Lars Klingbeils (SPD) gesperrt. In der Koalition wurde händeringend nach Kompromissen gesucht. Gestern hatte der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis vorgeschlagen, die Beiträge des Bundes sollten „schrittweise in Richtung des Mindestbeitrags für freiwillig gesetzlich Versicherte angehoben werden“. Die Idee stieß bei der Union auf Wohlwollen.
Einige Anpassungen kurz vor Kabinettsbeschluss
Im Gesetzentwurf sind darüber hinaus eine Reihe von weiteren Änderungen geplant. Dabei bleibt der Großteil der geplanten Kürzungen bei den Leistungserbringern erhalten. Auch bei der hausarztzentrierten Versorgung soll es bei den grundsätzlichen Sparzielen des BMG bleiben.
Allerdings sollen die Vertragspartner bis zum 31. März 2027 nicht nur die Höhe des Abschlags auf die vereinbarten Preise festsetzen, sondern nun auch ein Verfahren zur Anwendung des Abschlags auf die Hausärzte vereinbaren. Vertragspartner sind in diesem Fall die regionalen Hausärztinnen- und Hausärzteverbände und die Krankenkassen.
Dieses Verfahren soll regeln, dass die geplanten Abschläge nur Hausärztinnen und Hausärzte treffen, bei denen ein Anstieg der Teilnehmer an den Verträgen der hausarztzentrierten Versorgung zu verzeichnen ist. Dies wird damit begründet, dass die Verträge zur hausarztzentrierte Versorgung bereits einen Fixkostenanteil der Vergütung beinhalten. Je größer die Teilnehmerzahl, desto höher sei auch der überschüssige Fixkostenanteil, der nicht zur Deckung benötigt werde, argumentiert das BMG in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Weiter soll die bisherige geplante Streichung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen bei sowohl ärztlichem als auch nicht ärztlichem Personal im Krankenhaus zumindest teilweise wieder zurückgenommen werden. Im ersten Gesetzentwurf vom 16. April war vorgesehen, die Refinanzierung und damit den entsprechenden Absatz 5 des Paragrafen 10 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) aus Spargründen ganz zu streichen. Nun soll die Refinanzierung zumindest noch zur Hälfte übernommen werden.
Die vollständige Refinanzierung der tarifbedingten Lohnsteigerungen ist seit 2024 gesetzlich geregelt. Eingeführt wurde sie mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das Anfang 2025 in Kraft trat. Die Refinanzierung wurde für 2024 erstmalig rückwirkend in Höhe von 100 Prozent übernommen und gilt seitdem.
Die Tariferhöhungen des Krankenhauspersonals – inklusive der Krankenhausärztinnen und -ärzte – werden entsprechend bei der Vereinbarung des Basisfallwertes mitberücksichtigt und so refinanziert. Vor 2024 galt bereits eine hälftige Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen.
Die umfängliche Refinanzierung hatte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) umgesetzt, um die Krankenhäuser finanziell zu entlasten. Der Marburger Bund hatte diese Änderung als großen Fortschritt betitelt, der den Krankenhäusern mehr finanziellen Spielraum für wertschätzende Tarifabschlüsse eröffne. Der GKV-Spitzenverband hingegen kritisierte damals die komplette Refinanzierung und befürchtete eine stärkere Belastung der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherungspflichtgrenze soll angehoben werden
Neu geplant ist zudem mit dem Gesetzentwurf, 2027 nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze, sondern auch die Versicherungspflichtgrenze jeweils um monatlich 300 Euro zusätzlich anzuheben. „So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket“, heißt es im Referentenentwurf.
Mit der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird die Anzahl der Menschen geringer, die freiwillig in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Sie markiert die Brutto-Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer in Deutschland in der GKV pflichtversichert sind.
Der Verband der privaten Krankenversicherung deutet die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze „faktisch“ als „Bürgerversicherung für Angestellte“. Es sei „ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.
Pharmaindustrie wird weiter entlastet
Über Erleichterungen im Vergleich zum ersten Referentenentwurf kann sich die Pharmaindustrie freuen. Vom Vorschlag der GKV-Finanzkommission den Herstellerabschlag für ein Jahr von sieben auf 14 Prozent zu verdoppeln und daraufhin eine Dynamisierung des Abschlags vorzunehmen, übernahm das BMG zuerst nur eine dynamische Komponente, die auf den bisherigen Abschlag aufgesetzt werden soll.
Diese soll nun im neuen Entwurf mit zahlreichen Ausnahmen aufgeweicht werden, um Versorgungssicherheit und Wirtschaftsstandort nicht weiter zu schwächen. So sollen Arzneimittel vom dynamischen Abschlag ausgenommen werden, die auf der Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Seit der letzten Aktualisierung stehen knapp 280 Wirkstoffe mit einer Selbstverpflichtung der Hersteller zur Meldung im Falle eines Lieferengpasses darauf.
Ebenfalls ausgenommen werden sollen Kinderarzneimittel, Reserveantibiotika sowie solche Arzneimittel, die vom Preismoratorium ausgenommen sind. Letzteres umfasst unter anderem bestimmte Impfstoffe sowie alle Arzneimittel, die einer Festbetragsgruppe zugeordnet sind.
Zudem können Hersteller beim GKV-Spitzenverband eine Befreiung vom Preismoratorium beantragen, wenn eine neue arzneimittelrechtliche Genehmigung, eine neue Patientengruppe oder ein neues Anwendungsgebiet vorliegt und eine Verbesserung der Versorgung zu erwarten ist. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass das für neu zugelassene Arzneimittel greift, die ab dem 1. Januar 2027 erstmalig in Verkehr gebracht werden.
„Die mit der Befreiung bezweckte Verbesserung der Versorgung beziehungsweise die Vermeidung des Verlusts von Arzneimitteln ohne therapeutische Alternativen aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit spricht auch dafür, den befreiten Arzneimitteln keinen zusätzlichen Abschlag aufzuerlegen“, schreibt das BMG dazu in seinem neuen Entwurf.
Ähnlich den Leitplanken des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) 2022 sollen zudem durch einen Ausnahmemechanismus Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland gefördert werden. So soll der dynamisierte Abschlag bei Arzneimitteln entfallen, für die ein relevanter Teil der klinischen Forschung in Deutschland stattgefunden hat und deren Wirkstoffproduktion in Deutschland „einen relevanten Beitrag zur bedarfsgerechten Versorgung erwarten lässt“.
Im kommenden Jahr will der Bund insgesamt nach den neuen Plänen mit allen Maßnahmen zusammen 16,3 Milliarden Euro einsparen. Der ursprüngliche Entwurf hatte größere Einsparungen vorgesehen – knapp 20 Milliarden Euro. Über der erwarteten Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro läge der Betrag in 2027 aber immer noch. In den Folgejahren sollen die erwarteten Einsparungen dem neuen Gesetzentwurf zufolge deutlich ansteigen: auf 23,2 Milliarden Euro 2028, 31,2 Milliarden Euro im Jahr darauf und 38,3 Milliarden Euro 2030.
Merz von Kabinettsbeschluss überzeugt
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich gestern Abend überzeugt, dass beides wie geplant morgen vom Kabinett beschlossen werden kann. Ähnlich äußerte sich SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. „Ich glaube, alle wollen, dass am Mittwoch ein Kabinettsbeschluss ist“, sagte er in den ARD-„Tagesthemen“.
Merz sagte gestern Abend am Rande einer Klausurtagung der Unions-Fraktionsspitze in Berlin, die Abstimmungen über die Gesundheitsreform seien in der Schlussphase, aber der Regierungsentwurf sei „praktisch fertig und verabschiedungsreif“. Bei den Eckwerten des Haushaltes gebe es „noch ein paar Themen“, die besprochen werden müssten.
Heute Abend will der Fraktionsvorstand, dem rund 60 der 208 Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU angehören, ein Positionspapier beschließen, in dem die Dringlichkeit „mutiger Strukturreformen“ betont wird. Wachstum sei Voraussetzung einer soliden Haushaltspolitik, einer starken Sozialpolitik und einer selbstbewussten Außen- und Europapolitik. „Hier braucht es mehr Tempo und konkrete Reformanstrengungen noch in den nächsten Monaten.“
Nach dem Kabinettsbeschluss beginnt das parlamentarische Verfahren. Änderungen am Gesetzentwurf sind absehbar und werden bereits diskutiert. Die SPD will die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bundestag noch ändern.
Im aktuellen Gesetzentwurf zur Reform sei „eine Unwucht drin zulasten der gesetzlich Versicherten“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese im ZDF-„Morgenmagazin“. Die SPD wolle sich das „im laufenden parlamentarischen Verfahren bis zur Sommerpause noch mal anschauen“. Denn die Reform müsse sozial gerecht und ausgewogen sein.
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