Vor Kabinettsbeschluss: Union und SPD diskutieren über Gesundheitsausgaben

Berlin – Vor dem für Mittwoch geplanten Kabinettsbeschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowie der Eckpunkte des Bundeshaushaltes 2027, diskutieren Union und SPD über Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Sprecher beider Ministerien zeigten sich „optimistisch“, dass beide Gesetze in drei Tagen verabschiedet werden könnten, die Diskussionen liefen aber noch. So bekommt die koalitionsinterne Frage, wer eher sparen und wer Geld ausgeben kann – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) oder Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) – eine immer stärkere Bedeutung.
Die Debatte dreht sich derzeit erneut um die Finanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldbeziehende. So forderten Politikerinnen und Politiker von der CDU und CSU heute, dass der Bund einen Beitrag leistet. Um für die Kosten komplett aufzukommen, müsste der Bund einen Beitrag von zwölf Milliarden Euro leisten. Das hatte auch die GKV-Finanzkommission so errechnet.
Bundesfinanzminister Klingbeil allerdings hatte bereits mehrfach wissen lassen, dass er keine weiteren Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt in das Gesundheitswesen geben wolle. Auch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Warken sieht das bislang nicht vor.
Union will weiter über Finanzierung für Bürgergeldempfänger diskutieren
Aus der Union hieß es dazu, dass diese jährliche Mitfinanzierung von zwölf Milliarden Euro alleine durch gesetzlich Krankenversicherte „von niemandem als gerecht empfunden wird und deswegen braucht es zumindest einen Einstieg in die richtige Richtung“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann zu RTL und ntv. „Und dafür streiten wir.“
Die CSU-Gesundheitspolitikerin Emmi Zeulner verwies bei diesem Thema auf anhaltenden Diskussionsbedarf. Es könne nicht sein, dass der Zuschuss allein von den gesetzlich Versicherten finanziert werde, sagte die Obfrau im Gesundheitsausschuss dem Deutschlandfunk. Stattdessen müsse er auch von Beamten und Privatversicherten getragen werden.
Der auch in der Bundes-CDU einflussreiche nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) forderte von Warken ebenfalls Nachbesserungen.
Bei der Absicherung der Bürgergeldbezieher bedürfe es „einer auskömmlichen Finanzierung durch den Bund“, heißt es in einer neunseitigen Stellungnahme des NRW-Ministeriums an das Bundesministerium zu dem Gesetz, die auch dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Es sei „den Beitragszahlern kaum vermittelbar, dass sie über die GKV-Beiträge originäre Staatsaufgaben mitfinanzieren“.
In dem Schreiben listet das Ministerium ebenso weitere kritische Punkte zum Finanzgesetz auf. So müssten die Kürzungen beim Krankengeld sowie beim Kinderkrankengeld „als kritisch“ betrachtet. Auch der starke Finanzierungsanteil bei den Krankenhäusern müsse „noch einmal geprüft werden“.
Laumann mahnt zudem an, dass die Überlegungen für Einsparungen im Pharma-Bereich betrachtet werden. Das Ministerium führt dazu aus: „Obgleich dies dem Grunde nach aus GKV-Ausgaben-Sicht zu begrüßen ist, besteht ein Zielkonflikt mit anderen Politikbereichen.“ Die Förderung des Pharmastandortes Deutschland stand explizit im Koalitionsvertrag.
Forderung nach „mutigen Strukturreformen“
Bei der derzeit laufenden zweitägigen Klausurtagung der Führung der Unions-Bundestagsfraktion, soll ebenso das Bekenntnis zu „mutigen Strukturreformen“ beschlossen werden. „Wir müssen zu politischen Entscheidungen kommen“, forderte Unions-Fraktionschef Jens Spahn zum Auftakt.
Er pochte darauf, dass bereits diesen Mittwoch mit dem Sparpaket für die gesetzliche Krankversicherung in Verbindung mit dem Haushalt 2027 der erste von drei Reformschritten vom Kabinett beschlossen wird. Danach sollen die Steuer- und Arbeitsmarktreform sowie die Rentenreform folgen.
Diese Schritte seien notwendig, „um für Deutschland einen Unterschied in der Sache zu machen, aber vor allem auch, um Vertrauen wiederzugewinnen“, sagte Spahn. „Pressekonferenzen, so wichtig sie sind, Reden und Gastbeiträge alleine, die reichen nicht.“
Am Dienstag will der Fraktionsvorstand, dem rund 60 der 208 Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU angehören, ein Positionspapier beschließen, in dem die Dringlichkeit „mutiger Strukturreformen“ betont wird.
Wachstum sei Voraussetzung einer soliden Haushaltspolitik, einer starken Sozialpolitik und einer selbstbewussten Außen- und Europapolitik. „Hier braucht es mehr Tempo und konkrete Reformanstrengungen noch in den nächsten Monaten.“
Neues Finanzierungsmodell kommt aus der SPD
Auch aus der SPD kamen am Wochenende neue Finanzierungsideen für diese Gesundheitskosten: So regte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, in einer „Denkschrift“ an, den bisherigen pauschalen Betrag von 144 Euro pro Person an den Mindestbetrag freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu koppeln. Ohne die Pflegeversicherung liege der bei 223 Euro monatlich.
„Eine entsprechende Anpassung würde eine Erhöhung um etwa 79 Euro pro Person und Monat bedeuten“, schreibt Pantazis in dem Papier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Bei einer Größenordnung von rund 3,9 Millionen betroffenen Personen ergebe sich daraus ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für den Bundeshaushalt in Höhe von etwa 3,5 bis vier Milliarden Euro jährlich.
Füge man Beiträge für die Pflegeversicherung hinzu, käme man auf monatlich 240 Euro pro Person und damit auf einer zusätzliche Belastung von rund 4,5 Milliarden Euro jährlich, heißt es in der „Denkschrift“ von Pantazis.
Diese Rechnung wolle er als „nachvollziehbaren und politisch vermittelbaren Ansatz“ verstanden wissen, obwohl das „strukturelle Defizit“ bestehen bleibe, „wenn auch in reduzierter Form“. Die Idee sei „keine abschließende Lösung“, sondern ein „pragmatischer Zwischenschritt auf dem Weg zu einer sachgerechten Finanzierung“.
In dem Text verweist er auf weitere grundsätzliche Überlegungen, die offenbar aus den Debatten in der vergangenen Woche entstanden sind: Das Solidarprinzip der GKV „besagt, dass die Finanzierung der Gesundheitsversorgung innerhalb der Versichertengemeinschaft nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip erfolgt, während die Leistungsansprüche unabhängig von der individuellen Beitragshöhe bestehen“, so Pantazis.
So sei die Umverteilung zwischen unterschiedlichen Versichertengruppen „systemimmanent und ausdrücklich gewollt“. Höhere Gesundheitsausgaben „einzelner Gruppen“ dürften keine Grundlage für eine „differenzierte Beitragsbemessung innerhalb der GKV darstellen“.
Damit spielte er auch auf Überlegungen aus der vergangenen Woche an, die aus der Jungen Union kamen. Dort wurde darüber nachgedacht, die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehenden möglicherweise einzuschränken.
Auch die Opposition will sich in der Debatte deutlich positionieren. So wollen die Grünen am Dienstag in Leipzig ein alternatives Finanzierungsmodell für die Bürgergeldbeziehenden beschließen. Die Linke kündigt Proteste vor dem Kanzleramt anlässlich des Kabinettsbeschlusses für Mittwoch an.
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