Ärzteschaft

Bundesärztekammer aktualisiert Handreichung zum Umgang mit sozialen Medien

  • Mittwoch, 8. Februar 2023
/Song_about_summer, stock.adobe.com
/Song_about_summer, stock.adobe.com

Berlin – Um Ärzte sowie Medizinstudierende für die Besonderheiten der Kommunikation über soziale Medien zu sensibilisieren, hat die Bundesärztekammer (BÄK) ihre „Handreichung für Ärztinnen und Ärzte in den sozia­len Medien“ aktualisiert.

Betont werden dabei insbesondere Aspekte der ärztlichen Schweigepflicht, des Pa­tient-Arzt-Verhältnisses sowie des Umgangs mit negativen Online-Kommentaren.

„Werden die Regeln beachtet, spricht nichts gegen eine breitere Nutzung sozialer Medien – im Gegenteil“, erläuterte Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Digitalisierung in der Gesund­heits­versor­gung“.

Ärzte würden ihr Kommunikationsverhalten sicherlich ihren Patienten anpas­sen müssen. Ein Großteil der Kom­munikation finde bereits heute in sozialen Medien statt. Damit würden diese Kanäle auch für die gesund­heitliche Versorgung der Menschen bedeutsam.

Wie die BÄK in ihrer Handreichung betont, lassen sich soziale Medien von ärztlicher Seite für gesundheitliche Aufklärung oder für Informationen zur öffentlichen Gesundheit nutzen, sowie für die ärztliche Ausbildung, Weiter- und Fortbildung und für die Forschung.

„Im Zentrum aber wird auch in Zukunft das direkte Arzt-Patient-Gespräch stehen, da es den Patienten ein Höchstmaß an Vertraulichkeit garantiert“, sagte Bodendieck. Die Herausforderung sei, dieses Vertrauen auch künftig zu bewahren.

Zentraler Aspekt Schweigepflicht

„Der Austausch über soziale Medien kann das Patient-Arzt-Verhältnis auch ungünstig beeinflussen und mit datenschutzrechtlichen Problemen und weiteren juristischen Fragestellungen einhergehen“, erklärte Peter Bobbert, ebenfalls Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses. Dieser Gefahren müssten sich Ärzte bei der Nutzung sozialer Medien bewusst sein.

Deshalb sei bestimmten Aspekten laut BÄK besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Zentral sei die ärztliche Schweigepflicht. Das Brechen der Schweigepflicht könne sowohl strafrechtliche, berufsrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen haben. „Darüber hinaus können auch das Ansehen der Ärzteschaft und das Ver­trauen der Patienten in die ärztliche Heilkunde beschädigt werden“, so die Warnung.

Daher sollte vor dem Einstellen von patientenbezogenen Informationen die jeweilige Zielsetzung hinterfragt werden und das Einverständnis der Patienten eingeholt werden. Bei einer Veröffentlichung von Fallschilde­run­gen oder anderen Informationen mit Patientenbezug – beispielsweise aus wissenschaftlichen Gründen – darf eine Identifizierung des Patienten nicht möglich sein, so die BÄK. Eine bloße Verwendung eines Pseudo­nyms sei dabei oft nicht ausreichend – meist müssten Detailinformationen des Falls verfremdet werden.

Wie die BÄK zudem betont, sollten in sozialen Netzwerken getätigte Äußerungen stets auf ihren diffamieren­den Aussagewert geprüft werden. Diffamierende Äußerungen könnten berufsrechtliche Konsequenzen und auch strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.

Interkollegialer Austausch über soziale Netzwerke

Viele Ärzte hätten bereits die Entscheidung getroffen, sich im Kollegenkreis über soziale Medien auszutau­schen. Die BÄK macht darauf aufmerksam, dass diese Entscheidung in dem Bewusstsein erfolgen muss, dass eine unbekannte Anzahl von Personen verfolgen kann, was in sozialen Netzwerken geäußert wird.

Deshalb sollte eine entsprechende Ausdrucksweise – ebenso wie bei Äußerungen in anderen öffentlichen Räumen – selbstverständlich sein.

„Wenn Sie in sozialen Netzwerken feststellen, dass sich in Postings von Kollegen in Wort-, Bild und sonstigen Beiträgen beleidigendes, diffamierendes oder ähnliches Verhalten zeigt, sollten Sie es als Bestandteil Ihres ärztlichen Verhaltenskodex begreifen, diese hierauf aufmerksam zu machen“, so die Empfehlung.

Fernbehandlung und soziale Medien

Auch die Grenzen der Fernbehandlung sollten laut BÄK im Kontext von sozialen Medien berücksichtigt wer­den. Eine Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien auch ohne persönlichen Erstkontakt, sei im Einzelfall erlaubt – wenn dies ärztlich vertretbar sei, die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt werde und der Pa­tient über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikations­me­dien aufgeklärt sei. Es sei unwahrscheinlich, dass diese Rahmenbedingungen innerhalb von sozialen Me­dien gegeben seien, heißt es.

Sicherer als die Einzelfallberatung oder -behandlung über Kommunikationsmedien ist laut BÄK die Beant­wor­tung von allgemeinen medizinischen Fragen – beispielsweise „Was ist ein Karpaltunnelsyndrom?“ oder „Ist hoher Blutdruck schädlich?“.

Öffentliche Diskussion medizinischer Themen in sozialen Medien

Bei der öffentlichen Diskussionen einzelner Phänomene sollten Ärzte zurückhaltend sein, so die BÄK.

Zumindest sollte gegebenenfalls der Hinweis erfolgen, das nur einzelne Ergebnisse besprochen werden, de­ren Aussagekraft für eine Erkrankung oder ein pandemisches Geschehen sehr eingeschränkt sind und durch weitere Forschungsergebnisse ergänzt und präzisiert werden müssen.

Für den interkollegialen Austausch sollte bei öffentlich aufgeladenen Themen auf speziellere, geschütztere Austauschformate zurückgegriffen werden.

Die BÄK verweist in ihrer Handreichung auch darauf, dass der Einsatz sozialer Medien im ärztlichen Bereich auch im Hinblick auf eine mögliche Kommerzialisierung des Arztberufs kritisch zu beleuchten ist. In der (Muster-)Berufsordnung werde Ärzten nur die sachliche berufsbezogene Information gestattet.

Eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung dagegen ist als berufswidrig untersagt – auch dies sei beachten. Generell könne bei offenen Fragen oder Unklarheiten im Kontext ärztlicher Nutzung sozialer Medien im Zweifelsfall die zuständige Landesärztekammer kontaktiert werden.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung