Ärzteschaft

Bundesärztekammer fordert hohe Qualitätsauflagen für osteopathische Behandlungen

  • Montag, 27. Februar 2017
Uploaded: 05.02.2015 16:17:01 by mis
/dpa

Berlin – Vor Qualitätsmängeln und damit einer Gefahr für die Sicherheit von Patienten bei osteopathischen Behandlungen hat die Bundesärztekammer (BÄK) gewarnt. Hinter­grund ist der Streit darüber, wie die Osteopathie in Deutschland geregelt werden soll.

„Diese gehört zwingend in die Hände von qualifizierten Ärzten und Physiotherapeuten. Wer sich dem verweigert, spielt ohne Not mit der Gesundheit und Sicherheit von Pa­tien­ten“, sagte der Präsident der BÄK, Frank Ulrich Montgomery. In einem Brief an Bundes­gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bat er jetzt darum, die Frage nach den Zu­gangsvoraussetzungen für osteopathische Behandlungen noch in dieser Legis­laturperio­de erneut in das parlamentarische Verfahren einzubringen.

Konkret geht es Ärzten und Physiotherapeuten darum, osteopathische Verfahren in der Aus- und Weiter­bildung der Physiotherapeuten fest zu verankern. Ein entsprechender Änderungsantrag als Anhang zum dritten Pflegestärkungsgesetz war Ende November kurzfristig zurück­gezogen worden. 

Was zunächst wie ein peripheres Detail wirken mag, hat immense Auswirkungen auf die Praxis: Im Augenblick ist nämlich nur die manuelle Therapie im Heilmittelkatalog veran­kert. Ärzte können sie daher – nach dem Ausschluss von Kontraindikationen – verord­nen. Dieses bewährte Verfahren ist bei der Erweiterung der manuellen Medizin – eben den osteopathischen Verfahren – nicht möglich.

Physiotherapeuten, die sich entspre­chend fortbildeten, haben aus juristischen Gründen im Augenblick nur die Möglichkeit, ihre Zusatzkenntnisse in „Osteopathischer Therapie“ als Heilpraktiker auszuüben. Dies kritisieren die BÄK und die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM) schon seit Längerem. Sie plädieren dafür, die Regelungen der manuellen Therapie auf die Osteopathie auszudehnen. Die Voraussetzung dazu ist, diese in der physiothera­peu­tischen Ausbildung zu verankern.

Dem stellen sich jedoch Verbände der Osteopathen entgegen. Sie fordern ein Berufsge­setz für Osteopathen. Dieses Gesetz soll die Ausbildung und die Berufsausübung fest­schreiben und die Osteopathie als eigenen Heilberuf konstituieren. „Letztlich geht es den Verbänden um den Primärzugang, also um die Versorgung von Patienten, ohne dass Ärz­te oder Physiotherapeuten daran beteiligt sind“, warnte Matthias Psczolla, Präsi­dent der DGMM wiederholt auch im Deutschen Ärzteblatt.

Montgomery forderte die Bundesländer auf, die Qualitätssicherung in der Anwen­dung os­teopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung der Phy­si­o­therapeuten zu ermöglichen. „Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patien­ten­behandlung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wird auch noch weiter wachsen“, erinnert der BÄK-Präsident.

hil

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