Bundesärztekammer fordert hohe Qualitätsauflagen für osteopathische Behandlungen

Berlin – Vor Qualitätsmängeln und damit einer Gefahr für die Sicherheit von Patienten bei osteopathischen Behandlungen hat die Bundesärztekammer (BÄK) gewarnt. Hintergrund ist der Streit darüber, wie die Osteopathie in Deutschland geregelt werden soll.
„Diese gehört zwingend in die Hände von qualifizierten Ärzten und Physiotherapeuten. Wer sich dem verweigert, spielt ohne Not mit der Gesundheit und Sicherheit von Patienten“, sagte der Präsident der BÄK, Frank Ulrich Montgomery. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bat er jetzt darum, die Frage nach den Zugangsvoraussetzungen für osteopathische Behandlungen noch in dieser Legislaturperiode erneut in das parlamentarische Verfahren einzubringen.
Konkret geht es Ärzten und Physiotherapeuten darum, osteopathische Verfahren in der Aus- und Weiterbildung der Physiotherapeuten fest zu verankern. Ein entsprechender Änderungsantrag als Anhang zum dritten Pflegestärkungsgesetz war Ende November kurzfristig zurückgezogen worden.
Was zunächst wie ein peripheres Detail wirken mag, hat immense Auswirkungen auf die Praxis: Im Augenblick ist nämlich nur die manuelle Therapie im Heilmittelkatalog verankert. Ärzte können sie daher – nach dem Ausschluss von Kontraindikationen – verordnen. Dieses bewährte Verfahren ist bei der Erweiterung der manuellen Medizin – eben den osteopathischen Verfahren – nicht möglich.
Physiotherapeuten, die sich entsprechend fortbildeten, haben aus juristischen Gründen im Augenblick nur die Möglichkeit, ihre Zusatzkenntnisse in „Osteopathischer Therapie“ als Heilpraktiker auszuüben. Dies kritisieren die BÄK und die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM) schon seit Längerem. Sie plädieren dafür, die Regelungen der manuellen Therapie auf die Osteopathie auszudehnen. Die Voraussetzung dazu ist, diese in der physiotherapeutischen Ausbildung zu verankern.
Dem stellen sich jedoch Verbände der Osteopathen entgegen. Sie fordern ein Berufsgesetz für Osteopathen. Dieses Gesetz soll die Ausbildung und die Berufsausübung festschreiben und die Osteopathie als eigenen Heilberuf konstituieren. „Letztlich geht es den Verbänden um den Primärzugang, also um die Versorgung von Patienten, ohne dass Ärzte oder Physiotherapeuten daran beteiligt sind“, warnte Matthias Psczolla, Präsident der DGMM wiederholt auch im Deutschen Ärzteblatt.
Montgomery forderte die Bundesländer auf, die Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung der Physiotherapeuten zu ermöglichen. „Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patientenbehandlung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wird auch noch weiter wachsen“, erinnert der BÄK-Präsident.
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