Ärzteschaft

Streit um die Osteopathie geht in die nächste Runde

  • Freitag, 23. Dezember 2016

Berlin – Die osteopathische Therapie sollte in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung von Physiotherapeuten fest verankert werden. Das betont die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM). Sie bekräftigt damit ihre Position, nachdem das sogenannte dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) nun doch ohne die entsprechende Regelung in Kraft tritt.

Hintergrund ist, dass Physiotherapeuten, die sich entsprechend fortbildeten, aus juristischen Gründen im Augenblick nur die Möglichkeit haben, ihre Zusatzkenntnisse in „Osteopathischer Therapie“ als Heilpraktiker auszuüben. Ärzteverbände und Physio­therapeuten setzen sich gemeinsam dafür ein, dies zu ändern, damit eine osteopathi­sche Behandlung, ähnlich wie im Augenblick schon eine manuelle Therapie, eine verordnete Therapie auf Rezept werden kann – mit allen Zugangsvoraussetzungen und Qualitätsauflagen, die für die Patientensicherheit nötig sind. Die Ärzteschaft – auch die Bundesärztekammer – plädiert daher sehr deutlich dafür, die Regelungen der manuel­len Therapie auf die Osteopathie auszudehnen.

„Den Osteopathie-Verbänden geht es hingegen um den Primärzugang, also um die Versorgung von Patienten, ohne dass Ärzte oder Physiotherapeuten daran beteiligt sind“, warnte Matthias Psczolla, Präsident der DGMM, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

In den vergangenen Wochen sah es bereits so aus, als würde die Physiotherapie­ausbildung entsprechend umgestellt werden: Im PSG III hatten die Vertreter der Koalition eine Regelung vorgesehen, „welche die Physiotherapeuten von dem faktischen Verbot der Osteopathieausübung befreit hätte“, heißt es auf dem Fachportal „physio.de“. Diese Regelung in dem in Fachkreisen mittlerweile berühmten „Änderungs­antrag 33“ im PSG III wurde aber offenbar nach Intervention verschiedener Bundes­länder zurückgezogen.

Die Bundesärztekammer, die DGMM, die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hatten die geplante Regelung begrüßt. Sie betonten, dass die Anwendung vor allem manualthera­peu­tischer Techniken in die Hände qualifizierter Ärzte und Physiotherapeuten gehöre, um Risiken für die Patienten möglichst auszuschließen.

Dass das PSG III nun ohne die Regelungen zur Osteopathie Anfang Januar in Kraft tritt, bedeutet aber noch nicht das Aus für die Verankerung der Osteopathie in der Physio­therapieausbildung: Gemeinsam mit den Ärztekammern der Bundesländer will die DGMM Gespräche auf Länderebene führen und die Regelung dann erneut auf die bundespolitische Agenda setzen, kündigte Psczolla gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt an.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung