Ärzteschaft

Bundesärztekammer ruft zur Nachbesserung des Vor-Ort-Apotheken­gesetz auf

  • Mittwoch, 15. Juni 2022
/picture alliance, KEYSTONE, ENNIO LEANZA
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Berlin – Der Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Apotheken zu sogenannten pharmazeutischen Dienst­leistungen in Apotheken führt weiter zu deutlicher Kritik von Seiten der Ärzteschaft. Die Bundesärzte­kammer (BÄK) rief heute den Gesetzgeber auf, das Vor-Ort-Apothekengesetz nachzubessern.

„Patienten sind keine Kunden und Apotheken keine Arztpraxen-to-go. Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen, auch nicht ansatzweise“, kommentierte BÄK-Prä­sident Klaus Reinhardt den kürzlich erfolgten Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Apotheken zu den pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken.

„Die vorgesehenen Dienstleistungen in den Apotheken werden ohne echten Mehrwert für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten bleiben und eher zu Reibungsverlusten und Abstimmungsstörun­gen führen“, warnte er. Aus Sicht der BÄK sind bestimmte Beratungsleistungen durch Apotheker vor Ort denk­bar – dies aber nur in einem strukturierten und in das ärztliche Behandlungsgeschehen eingebetteten Verfah­ren.

„Pharmazeutische Fragestellungen sind vor dem Hintergrund der bestehenden Erkrankungen in ein therapeu­tisches Gesamtbild einzuordnen, um so die richtigen medizinischen Schlüsse zu ziehen“, betonte Reinhardt. Dies könnten nur Ärztinnen und Ärzten. Zudem seien sie in der Lage, entsprechende Leistungen in einem dafür adäquaten Setting unter Wahrung des Patientengeheimnisses und in geeigneten Räumlichkeiten anbieten zu können.

Außerdem könnten die knapp 19.000 Apotheken in Deutschland im Vergleich zu rund 150.000 Haus- und Facharztpraxen schon zahlenmäßig nur einen eher geringen Beitrag zum Versorgungsgeschehen leisten. „Der Schiedsspruch ist das Resultat eines Webfehlers des Vor-Ort-Apothekengesetzes, vor dem die Ärzteschaft seit langem gewarnt hat“, konstatierte der BÄK-Präsident kritisch.

Die mit dem Gesetz geschaffenen Möglichkeiten für pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke wür­den zur Doppelerbringung und Doppelhonorierung von Leistungen und dadurch zu Nachteilen für das solida­risch finanzierte Gesundheitssystem in Deutschland führen.

„Die Höhe der Vergütung steht darüber hinaus in einem krassen, nicht zu verantwortenden Missverhältnis zur Vergütung vergleichbarer ärztlicher Leistungen. Für Beratungsleistungen erhalten Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Quartalspauschale nicht einmal ansatzweise so viel, wie nun für Apotheker pro Beratungsge­spräch veranschlagt wird.“

Dieses Missverhältnis müsse bei den kommenden Honorarverhandlungen ausgeglichen werden, forderte Rein­hardt. Zuvor hatte bereits der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV), Andreas Gassen, die vorgesehenen Dienstleistungen in Apotheken als „inhaltlich fragwürdig und teuer“ bewertet.

Auch der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) betonte, man sehe die per Schiedsspruch zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband festgelegten Vergütungen als „Signal und Marschrichtung“ für die kommenden Honorarverhandlungen.

Es sei „bemerkenswert“, dass ein Schiedsgericht den Betrag für eine Medikationserstberatung auf 90 Euro veranschlage, so der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dirk Heinrich. Damit bekämen Apotheker nun einen Betrag für eine Beratungsleistung, für die Ärzte in der medizinischen Grundversorgung sonst vierteljährlich mit einem „Bruchteil davon“ pauschal pro Patient entlohnt werden.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, betonte in diesem Zusammenhang, die Honorare für die Apotheken seien „viel zu hoch angesetzt“. Allerdings gebe es angesichts der dramatischen Finanzlage der GKV aktuell keinen Spielraum für „finanzielle Wohltaten“ – weder in Richtung der Apotheken noch in Richtung der Arztpraxen.

Die aktuelle Entscheidung der Schiedsstelle zum Umfang und zur Vergütung der pharmazeutischen Dienst­leistungen werde zudem nicht zu einer qualitativ besseren Versorgung der Versicherten führen, so Reimann. Man sei offen für entsprechende Dienstleistungen, sofern sie regional, dezentral und freiwillig vereinbart werden.

EB/aha

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