Ärzteschaft

Pharmazeutische Dienstleistungen: GKV-Spitzenverband klagt gegen Schiedsurteil

  • Dienstag, 12. Juli 2022
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Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat Klage gegen das Ergebnis des Schiedsverfahrens zur Einführung phar­mazeutischer Dienstleistungen eingereicht. Dies bestätigte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes dem Deutschen Ärzteblatt.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Thomas Dittrich, sagte dazu, man nehme mit „gro­ßem Bedauern und Unverständnis zur Kenntnis, dass der GKV-Spitzenverband den unabhängigen Schieds­spruch zur Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen nicht akzeptiert und sich weiterhin gegen eine Verbesserung der Patientenversorgung in den Apotheken vor Ort stellt“.

Näheres zu der beim Sozialgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage könne man sagen, wenn die Klageschrift bekannt und analysiert sei.

Der Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Apotheken zu pharmazeutischen Dienst­leistungen in Apo­the­ken hatte zuvor bereits zu deutlicher Kritik von Seiten der Ärzteschaft geführt. So rief unter anderem die Bundesärzte­kammer (BÄK) den Gesetzgeber auf, das Vor-Ort-Apothekengesetz diesbezüglich nachzubessern.

Trotz der „absolut substanziellen Kritik“, nicht zuletzt von der BÄK, an den sogenannten pharmazeutischen Dienstleistungen sei das Bundesgesundheitsministerium (BMG) immer noch nicht aktiv geworden, beklagt nun erneut die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH).

In einem dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heißt es, man wolle nochmals „tiefe Besorgnis ausdrücken“ und zu einem „schnellstmöglichen Handeln“ auffordern.

Faktisch solle ein Zweitmeinungsverfahren eingeführt werden, für das „jegliche Evidenz“ fehle, so die KV Hes­sen. Das qualifizierte Verordnen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenver­si­cherung (GKV) setze ein sechsjähriges Studium der Medizin, eine Facharztausbildung und eine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit voraus. „Und eben nicht rudimentäre, im Studium vermittelte Krankheitslehre, gepaart mit einer Online-Fortbildung.“

Generell seien die pharmazeutischen Dienstleistungennahezu „nahezu alle“ geeignet, das Vertrauensver­hält­nis zwischen Arzt und Patienten massiv zu beschädigen und die Compliance zu gefährden. Deshalb fordere man dringend dazu auf, diese zu stoppen.

Sollten die Dienstleistungen politisch weiterverfolgt werden, müsse es eine „echte und nachgewiesene Quali­fikation des Pharmazeuten“ geben. Dazu bedürfe es einer Qualitätssicherungsrichtlinie zwischen den beteilig­ten Apothekerverbänden, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband.

Insbesondere müssten sämtliche pharmazeutischen Beratungsleistungen standardisiert und qualitätsge­si­chert dokumentiert werden. Es dürfe nicht hinter dem Rücken der behandelnden Ärzte beraten werden – des­halb müsse die unverzügliche Information der verordneten Ärzte sichergestellt sein.

Zudem müsse das Risiko der Beratung – etwa wenn durch eine Falschberatung Gesundheitsschäden entste­hen oder Zusatzaufwendungen in der ärztlichen Versorgung entstehen – „auf allen rechtlichen Ebenen“ beim Pharmazeuten liegen.

EB/aha

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