Bundesärztekammer will höhere Standards für Coronatests

Berlin – Die Arbeitsgruppe „Teststrategie“ des Pandemierats der Bundesärztekammer (BÄK) fordert eine Professionalisierung der Testinfrastruktur bei Coronatests. Die Arbeitsgruppe aus der diagnostischen Medizin, der direkten Patientenbehandlung im haus- wie fachärztlichen sowie ambulanten wie stationären Versorgungsbereich sieht die Fortführung der Nationalen Teststrategie als erforderlich an, spricht sich jedoch für höhere Standards aus.
Die COVID-19-Pandemie erfordere weiterhin bei diagnostischen Tests eine sachgerechte Reaktion auf dynamische Entwicklungen, erklärte das BÄK-Arbeitsgruppe. „Das gilt auch im dritten Jahr der Pandemie und erfordert eine nachhaltige, wie vorausschauende Teststrategie und Ressourcenplanung, um den Herausforderungen durch das Infektionsgeschehen im kommenden Herbst und Winter 2022/2023 sicher begegnen zu können.“
Es müsse aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre und den zurückliegenden Infektionswellen gelernt werden, um zeitnah und wirksam mit anlassbezogener niedrigschwelliger Testung die medizinisch erforderliche Diagnostik, das Kontaktpersonenmanagement und insbesondere den Schutz vulnerabler Gruppen sicherstellen zu können, so die Aufforderung.
Dazu empfehlen die Mitglieder der Arbeitsgruppe eine Reihe von Maßnahmen, darunter eine Professionalisierung der Testinfrastruktur. Der Arztvorbehalt zur Feststellung übertragbarer Krankheiten müsse wiederhergestellt und SARS-CoV-2-Tests ausschließlich von medizinischem Fachpersonal unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung durchgeführt werden. „Bürgertests und anlasslose Massentestungen haben im aktuellen Testkonzept keinen Platz“, so die Arbeitsgruppe. Selbsttestungen durch Laien sollten allerdings weiterhin möglich sein.
Generell gelte: „Testungen für eine bestmögliche medizinische Versorgung der Bevölkerung haben Vorrang.“ So müsse die medizinische Indikationsstellung durch Ärztinnen und Ärzte unter Berücksichtigung klinischer Konsequenzen aus der Diagnose, zum Beispiel bei Personen mit einem Risiko schwerer Krankheitsverläufe (Ältere, Personen mit Komorbiditäten, Immunsupprimierte), erfolgen.
Testungen zum Schutz vulnerabler Gruppen müssten in ausreichender Menge vorgehalten werden. Speziell Personen, die in Alten- und Pflegeheimen, Betreuungseinrichtungen sowie Krankenhäusern versorgt werden, seien – soweit medizinisch erforderlich – mit geeigneten Testkonzepten auch im kommenden Herbst und Winter zu schützen. Entsprechend müssten auch PCR-Testkapazitäten für die im Herbst benötigten Testungen aufrechtzuerhalten.
Die Coronavirus-Testverordnung und -Surveillanceverordnung seien fortzuführen: Erstere sei über die Gültigkeit hinaus weiterzuführen, um die Finanzierung der weiterhin erforderlichen Testung asymptomatischer Personen in besonderen Fällen mit Handlungskonsequenz und dem Schutz vulnerabler Gruppen sicherzustellen.
Auch die Coronavirus-Surveillance-Verordnung müsse über ihre bisherige Gültigkeit hinaus verlängert werden, um die Finanzierung der weiterhin erforderlichen Nachuntersuchung primär positiver Proben auf Sars-CoV-2 sicherzustellen. Dabei müsse auch die VoC-PCR, also die Untersuchung auf sogenannte Variants of Concern, mit aufgenommen werden. Generell müssten nachhaltige Surveillancekonzepte für Infektionserkrankungen parallel etabliert werden.
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