Bundesärztekammer: Spargesetz an der Patientenversorgung ausrichten

Berlin – Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt hat die extrem kurze Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz scharf kritisiert. Es sei eine Zumutung, dass den Beteiligten lediglich vier Tage Zeit über ein Wochenende gegeben werde, um ein über 150 Seiten starkes Gesetz mit solch grundlegenden Einschnitten und Veränderungen zu prüfen und zu bewerten. „Diese Zeitvorgaben sind Maßnahmen mit der Brechstange und hier absolut unangebracht“, so Reinhardt. Trotz dieser außerordentlich engen Frist habe sich die BÄK in einer ersten Bewertung differenziert mit dem Entwurf befasst.
In Ihrer heute an das Bundesgesundheitsministerium übermittelten schriftlichen Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stellt die BÄK klar, dass ein solidarisches Gesundheitssystem seine Leistungen letztlich am medizinisch erforderlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausrichten müsse. Die Notwendigkeit einer finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erkennt die BÄK an – eine ausschließliche Orientierung an der Entwicklung der Grundlohnrate greife aber zu kurz.
Der Gesetzentwurf sehe die größten Einschnitte für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie für die weiteren Akteure des Gesundheitswesens seit Jahrzehnten vor, so die grundsätzliche Bewertung der BÄK. Die Regelungen seien im Einzelnen hochkomplex und wichen zudem in wichtigen Punkten von den bereits zuvor bekannten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ab. Auch deshalb sei die vom BMG eingeräumte Frist zur Stellungnahme extrem knapp.
Angesichts der Ursachen für die schwierige finanzielle Lage der GKV – die BÄK verweist beispielhaft auf die demografische Entwicklung, eine steigende Krankheitslast, Fachkräftemangel sowie den medizinischen Fortschritt – seien vor allem strukturelle Reformen notwendig.
Die Bundesärztekammer rät dazu, Maßnahmen, die mit diesen strukturellen Reformen interferieren, nicht vorgezogen und isoliert zu ergreifen, sondern in die entsprechenden Reformprozesse einzuordnen. Die Finanzkommission habe genügend Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen eine Stabilisierung der GKV-Finanzen erreicht werden kann, bis die strukturellen Reformen greifen – wozu insbesondere die Refinanzierung der Kassenbeiträge für Bürgergeldempfänger aus Bundesmitteln gehöre.
Mit einem forcierten Bürokratieabbau könne aus Sicht der BÄK zudem die mangelnde Effizienz des Versorgungssystems deutlich gesteigert werden. „Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem nicht gerecht, sondern baut im Gegensatz dazu sogar an einigen Stellen Bürokratie weiter aus“, kritisiert die Bundesärztekammer. „Unverständlich“ sei auch, dass die gut begründeten Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu Konsumsteuern für Alkohol, Nikotin und Zucker von der Bundesregierung nicht aufgegriffen wurden.
Dass die Bundesregierung bislang nicht plant, eine auskömmliche Finanzierung der Versicherungsbeiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld mit Steuergeld zu gewährleisten, nimmt die BÄK „mit großem Befremden“ zur Kenntnis. „Offensichtlich ist es aus Sicht des Bundesfinanzministers richtig, dass diese Finanzlücke von den Patientinnen und Patienten und von denjenigen, die sich Tag für Tag um sie kümmern, durch schmerzhafte Einschnitte ausgeglichen wird.“ Man fordere die Bundesregierung nachdrücklich auf, an dieser Stelle umzusteuern.
Die Refinanzierung der Kassenbeiträge für Bürgergeldempfänger stelle nicht nur ein Schritt gesamtgesellschaftlicher Solidarität dar, sie würde es nach Einschätzung der BÄK auch möglich machen, die Einschnitte für die übrigen Beteiligten auf ein Maß zurückzuführen, das als verkraftbar akzeptiert werden könnte. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, die notwendige Reform in einem breiten Konsens zu schultern.
Warnung vor Folgen einer Streichung der TSVG-Regelungen
Eine rein finanzielle Abwicklung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) könne nicht folgenlos bleiben, warnt die BÄK. Ärztinnen und Ärzte hätten „inhaltlich und betriebswirtschaftlich“ auf die getroffenen Regelungen vertraut und die Ausweitung der Sprechstundenzeiten mitgetragen sowie Personal eingestellt.
Die vorgesehene Streichung würde dazu führen, dass die Wartezeiten für Patientinnen und Patienten auf Facharzttermine weiter steigen, heißt es in der Stellungnahme. Diese Maßnahme sei deswegen dringend zu überdenken. Sachgerecht wäre es aus Sicht der BÄK, die mit Terminvergabe und Zugangssteuerung zusammenhängenden Regelungen erst im Rahmen eines stimmigen Gesamtkonzepts zur Primärversorgung im Primärversorgungsgesetz zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren.
Zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Einschränkung bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen im stationären Sektor verweist die BÄK auf die im Krankenhausbereich bestehende hohe Arbeitsbelastung, den ausgeprägten Fachkräftemangel sowie die besonderen Qualifikationsanforderungen. Die Einkommensentwicklung des Krankenhauspersonals strukturell nicht in der Finanzierung abzubilden, sei nicht sachgerecht. Die bisherige Verpflichtung zur Refinanzierung der Tarifsteigerungen sollte daher „nicht ohne eine tragfähige Alternative aufgegeben werden“.
Verpflichtende Zweitmeinung kritisch bewertet
Die vorgesehene Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens für mengensensible Eingriffe sieht die BÄK kritisch und sieht „deutliche Schwächen“. Unter anderem fehlt bisher die Evidenz für die Wirksamkeit von Zweitmeinungsverfahren mit Blick auf die langfristigen medizinischen Outcomes.
Die Finanzkommission Gesundheit habe außerdem ausdrücklich empfohlen, das Zweitmeinungsverfahren zu evaluieren. Das eine solche Verpflichtung im Referentenentwurf fehlt, ist laut BÄK nicht nachvollziehbar. „Die Evaluation muss zur Voraussetzung für weitere Schritte gemacht werden; sie darf sich nicht nur auf die Funktionsfähigkeit des Verfahrens beziehen, sondern muss ausdrücklich die klinische Wirksamkeit und den Nutzen bei den Patientinnen und Patienten untersuchen.“ Dies gelte umso mehr, als das die konkrete Umsetzung eines Zweitmeinungsverfahrens anspruchsvoll sei.
Man unterstütze ausdrücklich das Ziel einer hohen Indikationsqualität – anstelle eines „flächendeckenden, bürokratischen, ressourcenverbrauchenden Zweitmeinungszwangs mit unklarer Evidenz“ seien aber anlassbezogene und gegebenenfalls auch stichprobenartige fachliche Bewertungen der Indikationsqualität zu bevorzugen. Die BÄK stehe bereit, sich an der Entwicklung solcher Verfahren zu beteiligen.
Ausdrücklich begrüßt die Bundesärztekammer sowohl die Streichung des Leistungsanspruchs auf eine Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten als auch die geplante Einführung einer teilweisen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung.
Begleitende Evaluation notwendig
Aus Sicht der Bundesärztekammer müssen die Auswirkungen der Reformmaßnahmen von Beginn an begleitend evaluiert und bei Bedarf kontinuierlich angepasst werden. Bei vielen der im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen seien die finanziellen Folgen und die Auswirkungen auf die Leistungserbringenden und die Versorgung schwer absehbar. Der Vorschlag der BÄK: Ein gemeinsames Gremium aus Bundesgesundheitsministerium (BMG) und ärztlicher Selbstverwaltung solle beobachten, mögliche negative Auswirkungen auf Zugang, Qualität und Arbeitsbedingungen sowie gesundheitsökonomische und versorgungsrelevante Folgen erkennen und gegebenenfalls nachsteuern.
Reinhardt betonte: „Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren sehr aufmerksam darauf achten, ob die Betroffenen bei der Detailausgestaltung der Reform ehrlich und ernsthaft beteiligt werden oder ob daraus eine parlamentarische Alibiveranstaltung wird. Akzeptanz und Begleitung der Reform seitens der Ärzteschaft werden maßgeblich davon abhängen.“
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