Politik

Bundesbeauftragte fürchtet Datenschutzprobleme bei Versicherungs-App

  • Mittwoch, 3. Dezember 2014
Uploaded: 03.12.2014 18:37:19 by mis
dpa

Berlin - Die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat vor Smartphone-Apps gewarnt, mit denen Krankenkassen Gesundheitsdaten ihrer Versicherten sammeln wollen. Es wäre datenschutzrechtlich "sehr problematisch", wenn Versicherer über solche Apps Nachweise für den gesunden Lebensstil ihrer Kunden sammeln würden, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Datenschutz und Informationsfreiheit am Mittwoch in Berlin. "Auch wenn die mit Versicherungstarifen dieser Art angebotenen Vorteile gerade für momentan gesunde Menschen verlockend klingen, sollten die Versicherten sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein."

Die Versicherungsgruppe Generali hatte kürzlich mitgeteilt, für Deutschland ein "verhaltensbasiertes Versicherungsmodell" zu planen, bei dem Daten zu Fitness, Ernährung und Lebensstil gesammelt werden und eine gesunde Lebensführung mit Gutscheinen oder Rabatten belohnt werden soll.

Die bei der Messung von Körperfunktionen oder Trainingseinheiten anfallenden Werte seien "sensible Gesundheitsdaten", durch welche der Versicherer in Kombination mit anderen Daten ein umfassendes Gesundheitsprofil seiner Kunden erstellen könne, warnte Voßhoff. Daraus wiederum ließen sich Prognosen über die gesundheitliche Entwicklung ableiten, anhand derer der Versicherer individuelle Angebote oder Risikozuschläge berechnen könne - und dies unabhängig davon, ob die Prognosen zuträfen oder nicht.

"Es liegt deshalb im Eigeninteresse der Versicherten, sorgfältig mit ihren wertvollen Gesundheitsdaten umzugehen und den kurzfristigen Vorteil, den die Datenoffenbarung vielleicht mit sich bringt, mit den langfristigen Gefahren bewusst abzuwägen", mahnte die Beauftragte.

Welche personenbezogenen Daten erhoben werden dürfen, sei für gesetzliche Krankenkassen im Sinne der Versicherten genauestens geregelt. Alle darüber hinaus gehenden Daten dürften die Versicherer im Regelfall auch bei einer Einwilligung der Betroffenen nicht erheben. Dennoch sei ein steigendes Interesse an Gesundheitsdaten ihrer Kunden auch bei gesetzlichen Krankenkassen zu beobachten, weshalb Voßhoff eine genau Prüfung künftiger Aktivitäten in diesem Zusammenhang ankündigte.

hil

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