Politik

Regierung: Versicherer dürfen Bonuszahlungen für Gesundheitsdaten anbieten

  • Dienstag, 10. Februar 2015
Uploaded: 10.02.2015 17:12:19 by mis
dpa

Berlin – Die Bundesregierung will es privaten Versicherungsunternehmen nicht verbieten, ihren Versicherten Gratifikationen anzubieten, wenn sie über sich selbst Gesundheitsdaten sammeln und an ihre Versicherung weiterleiten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor (Drucksachen-Nummer 18/3849). Eine Vertragsgestaltung, die es dem Versicherten erlaube, seine Beitragszahlung zu reduzieren, sei nicht grundsätzlich unzulässig, heißt es weiter. Es liege jedoch im eigenen Interesse der Versicherten, „sorgfältig mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen sowie Vor- und Nachteile ihrer Bereitschaft zur Datenoffenlegung sorgfältig und bewusst abzuwägen.“

Die Generali-Versicherungsgruppe hatte vor kurzem angekündigt, Versicherten Rabatte zu gewähren, wenn sie beispielsweise mithilfe eines Smartphones der Versicherung Daten über ihre Gesundheit zur Verfügung stellen. Mit den Daten könnten Rückschlüsse über den Gesundheitszustand der Versicherten gezogen werden, schreibt die Linke, etwa über Blutzuckerwerte, Einnahme von Medikamenten, Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen, Zyklus und Schwangerschaften, aber auch sportliche Aktivitäten, Essgewohnheiten oder Schlafphasen.  

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die kontinuierliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher personenbezogener Daten grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten zulässig sei. Die Einwilligung sei auch nur dann wirksam, wenn sie auf einer freien Entscheidung beruhe und nach einer vollständigen und verständlichen Information getroffen werde. Eine solche Einwilligung müsse schriftlich niedergelegt werden.

Zugleich gelte es aber auch, die Chancen in den Blick zu nehmen, die mit digitalen Anwendungen – gerade für eine bessere Behandlung, die Verzahnung von am­bulanter und stationärer Versorgung oder auch bei der Qualität medizinischer Leistungen oder von Präventionsmaßnahmen – verbunden seien, so die Bundesregierung.

Um die digitalen Entwicklungen im Gesundheitswesen aus ver­schiedenen Perspektiven zu betrachten, plane die Bundesregierung Gutachtenaufträge und Informations­veranstaltungen, wie beispielsweise eine Dialogveranstaltung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 24. März 2015 zum Thema „Medical Apps“.

fos

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