Bundeskartellamt nimmt Krankenhausbranche unter die Lupe

Bonn – Das Bundeskartellamt nimmt die Wettbewerbssituation im Krankenhaussektor unter die Lupe. Die Untersuchung solle Aufschluss über die aktuelle Marktsituation und den Wettbewerb bei den akutstationären Krankenhausbehandlungen geben, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Dienstag in Bonn. Bundesweit sollen dazu rund 500 Kliniken befragt werden.
Hintergrund seien auch Zusammenschlüsse zu regionalen Klinik-Verbünden und das Auftreten von bundesweit aktiven Krankenhausbetreibern. Nach Abschluss der Untersuchung will das Kartellamt einen Bericht vorlegen.
Neben kommunalen und freigemeinnützigen Trägern gebe es private Unternehmen, die in den vergangenen zwanzig Jahren stark gewachsen seien, erklärte Mundt. Gleichzeitig sei die Zahl der Einzelkrankenhäuser gesunken, während andere sich zu regionalen Verbünden zusammengeschlossen hätten. Darüber hinaus gebe es wenige bundesweit agierende Unternehmen.
Die Untersuchung soll demnach dazu dienen, die Kontrolle von Fusionen zu verbessern. Zudem soll ermittelt werden, von welchen Kriterien sich Patienten bei der Wahl ihres Krankenhauses leiten lassen. Auch mit der finanziellen Situation der Kliniken und den Vergütungsstrukturen wollen sich die Kartellexperten befassen. In Deutschland gibt es rund 2.000 Krankenhäuser, mehr als ein Drittel davon sind in privater Trägerschaft.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) betonte, dass bei der Prüfung „das gesetzliche Kooperations- und Zusammenarbeitsgebot im Gesundheitswesen beachtet“ werden müsse. Die einschlägigen sozialgesetzlichen Vorgaben stünden über dem wettbewerblichen Anspruch des Kartellrechts. Daher müsse gelten: Sozialrecht schlägt Kartellrecht, hieß es aus der DKG.
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