Bundesländer wollen Zulassung für Medizinstudium per Staatsvertrag ändern

Berlin – Die Bundesländer planen offenbar die Zulassung zum Medizinstudium per Staatsvertrag zu ändern. Sie wollen damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Studienzulassung reagieren, wie es aus gut unterrichteten Kreisen hieß. Ihre Kultusminister sehen „unmittelbaren Handlungsbedarf“. In der Kultusministerkonferenz solle die Änderung oder eine Neufassung eines Staatsvertrags verfolgt werden.
Das BVerfG hatte am 19. Dezember entschieden, dass das Verfahren zur Vergabe von Medizinstudienplätzen teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Unter dem Vorsitz von Hamburg tagte daraufhin eine Länder-Arbeitsgruppe „Staatsvertrag Hochschulzulassung“ bisher einmal. Bei einem morgigen Treffen der Amtschefs der Bildungsministerien der Länder in Berlin wolle die Arbeitsgruppe einen Bericht mit Vorschlägen zum weiteren Verfahren und Handlungsoptionen vorlegen, hieß es. Entscheidungen seien aber noch nicht geplant.
Bundesverfassungsgericht machte Vorgaben
Zum Wintersemester standen knapp 9.200 Medizinstudienplätzen fast 43.200 Bewerbern gegenüber. Ein Fünftel der Plätze wird an Bewerber mit einer Abiturnote von 1,0 bis 1,2 vergeben. Ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben – 14 bis 15 Semester. Die übrigen 60 Prozent der Plätze können die Hochschulen in einem eigenen Auswahlverfahren vergeben. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle.
Die Richter hatten grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Zulassungsbeschränkung durch einen Numerus clausus bestätigt. Sie bemängelten aber unter anderem eine verpflichtende Festlegung auf sechs Wunschstudienorte bei der Verteilung nach Abiturnote. Zudem müssten Universitäten bei der Auswahl nach eigenem Verfahren in einer standardisierten und transparenten Weise vorgehen.
Die Kultusministerkonferenz wies bereits nach dem Urteil darauf hin, dass das Auswahlverfahren der Hochschulen um mindestens ein ergänzendes, nicht schulnotenbasiertes Auswahlkriterium erweitert werden müsse und landesrechtliche Regelungen zu den Auswahlverfahren der Hochschulen überarbeitet werden müssten.
Offen ist, ob der Bund die Regelungen im Hochschulrahmengesetz ändern wird. Ihre geplanten eigenen Schritte sollten unabhängig von einer Entscheidung auf Bundesebene erfolgen, sagen die Länder.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: