Bundesrat: Einsatz von Röntgenstrahlung wird ausgeweitet

Berlin – Der Bundesrat hat Reformen zum Einsatz von Röntgenstrahlung, bei Angriffen auf Rettungskräfte und beim Mutterschutz beschlossen. Das hat die Länderkammer heute mitgeteilt.
Zur Früherkennung von Krankheiten wie Lungen- oder Darmkrebs oder von verengten Herzkranzgefäßen können demnach die Ärzte in Deutschland künftig unter bestimmten Bedingungen Röntgenstrahlung einsetzen. Das neue Strahlenschutzgesetz erleichtert den Einsatz von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, wenn der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Bislang war dies ausschließlich zur Früherkennung von Brustkrebs erlaubt.
Das Gesetz sieht zudem neue Bestimmungen zum Umgang mit dem Edelgas Radon vor. Künftig gilt ein Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen. Bei Überschreitung müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das aus dem Boden austretende Radon gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.
Beschlossen hat der Bundesrat auch, dass Angriffe auf Polizisten oder Rettungskräfte demnächst härter bestraft werden. Auf Attacken stehen nun bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt allerdings nicht für Ärzte in Kliniken oder Praxen. Außerdem werde das Gaffen an Unfallstellen und das Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe gestellt.
Der Mutterschutz gilt künftig auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Zudem wird der Schutz bei behinderten Kindern oder bei Fehlgeburten ausgeweitet. Mütter von Kindern mit Behinderung erhalten künftig vier Wochen länger und damit insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz. Zudem können Frauen auf eigenen Wunsch auch länger bis zur Geburt arbeiten. Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, falls die Betroffene das wollen.
Der Deutsche Ärztinnenbund begrüßte die Entscheidung, das Mutterschutzgesetz auszuweiten. Es sei wichtig, dass schwangere und stillende Ärztinnen nicht mehr in ihrer Berufsausübung behindert und benachteiligt werden, sagte DÄB-Ehrenpräsidentin Astrid Bühren.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: