Ärzte fordern besseren Schutz von Helfern gegen Gewalt

Hamburg – Die Politik sollte den geplante Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Polizei und Rettungskräften bei Hilfseinsätzen auf alle ausdehnen, die im Gesundheitswesen Hilfe leisten. Das hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg gefordert. Die Ärztevertreter weisen auf eine Befragung von 831 Hausärzten aus dem Jahr 2015 hin, nach der 73 Prozent der Befragten in den vergangenen zwölf Monaten mit aggressivem Verhalten von Patienten konfrontiert waren, 23 Prozent von ihnen sogar mit schwerwiegender Aggression, beziehungsweise Gewalt.
Bei Hausbesuchen und im Bereitschaftsdienst fühlen sich danach 66 Prozent der Ärztinnen und 34 Prozent der Ärzte nicht sicher. „Alle im Gesundheitswesen tätigen Hilfeleistenden (Ärztinnen, Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe) bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not in Ausübung ihres Berufes, zum Beispiel im Rettungsdienst, in Rettungsstellen eines Krankenhauses oder im Notfall- und Bereitschaftsdienst, müssen durch die gesetzliche Regelung geschützt werden“, fordern die Delegierten.
Sie schließen sich damit einer Forderung an, die Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer sowie der Ärztekammer Hamburg, in einem Schreiben an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erhoben hat. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte auf dem Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft in Berlin „Null Toleranz“ für Übergriffe auf Rettungskräfte, Ärzte und Helfer gefordert. „Wir sehen in den letzten Jahren eine steigende Tendenz solcher Gewalttaten“, sagte er.
Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht härtere Strafen für Angriffe insbesondere auf Polizisten sowie Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste vor. „Die Regelung umfasst allerdings nicht Ärzte, die im organisierten ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Hilfe bei Unglücksfällen, bei gemeiner Gefahr oder Not leisten“, kritisierte Montgomery in seinem Schreiben an Maas. Ebenfalls nicht erfasst seien Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe in Krankenhäusern oder Praxen. Der im Gesetz erfasste Personenkreis müsse daher erweitert werden, so Montgomery.
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