Ärzteschaft

Ärzte fordern besseren Schutz von Helfern gegen Gewalt

  • Dienstag, 11. April 2017
Uploaded: 11.04.2017 16:07:05 by maybaum
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Hamburg – Die Politik sollte den geplante Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Poli­zei und Rettungskräften bei Hilfseinsätzen auf alle ausdehnen, die im Gesund­heitswesen Hilfe leisten. Das hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg gefordert. Die Ärztevertreter weisen auf eine Befragung von 831 Hausärzten aus dem Jahr 2015 hin, nach der 73 Prozent der Befragten in den vergangenen zwölf Monaten mit aggres­si­vem Verhalten von Patienten konfrontiert waren, 23 Prozent von ihnen sogar mit schwer­wiegender Aggression, beziehungsweise Gewalt.

Bei Hausbesuchen und im Bereitschaftsdienst fühlen sich danach 66 Prozent der Ärztinn­en und 34 Prozent der Ärzte nicht sicher. „Alle im Gesundheitswesen tätigen Hilfeleisten­den (Ärztinnen, Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe) bei Unglücksfällen, ge­mei­ner Gefahr oder Not in Ausübung ihres Berufes, zum Beispiel im Rettungsdienst, in Rettungsstellen eines Krankenhauses oder im Notfall- und Bereitschaftsdienst, müssen durch die gesetzliche Regelung geschützt werden“, fordern die Delegierten.

Sie schlie­ßen sich damit einer Forderung an, die Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer sowie der Ärztekammer Hamburg, in einem Schreiben an Bundes­jus­tiz­minister Heiko Maas (SPD) erhoben hat. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte auf dem Neujahrsem­p­fang der deut­schen Ärzteschaft in Berlin „Null Toleranz“ für Übergriffe auf Rettungs­kräf­te, Ärzte und Helfer gefordert. „Wir sehen in den letzten Jahren eine steigende Tendenz solcher Gewalttaten“, sagte er.

Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht härtere Strafen für Angriffe insbesondere auf Polizisten sowie Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste vor. „Die Regelung umfasst allerdings nicht Ärzte, die im orga­ni­sierten ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Hilfe bei Unglücks­fällen, bei gemeiner Gefahr oder Not leisten“, kritisierte Montgomery in seinem Schreiben an Maas. Ebenfalls nicht erfasst seien Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe in Kran­kenhäusern oder Praxen. Der im Gesetz erfasste Personenkreis müsse daher erweitert werden, so Montgomery.

hil

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