Ärzteschaft

Bundesärztekammer fordert mehr Schutz für Ärzte vor Gewalt

  • Donnerstag, 16. März 2017

Berlin – Ärzte und andere Angehörige von Gesundheitsberufen müssen besser vor Gewalt geschützt werden. Das fordert die Bundesärztekammer (BÄK) und kritisiert einen vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium. „Alle im Gesundheits­wesen tätigen Hilfeleistenden (Ärztinnen, Ärzte sowie Angehörige der Gesundheits­berufe) bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not in Ausübung ihres Berufes, zum Beispiel im Rettungsdienst, in Rettungsstellen eines Krankenhauses oder im Notfall- und Bereitschaftsdienst, müssen durch die gesetzliche Regelung geschützt werden“, heißt es in einem Schreiben von BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery an Bundesjustiz­minister Heiko Maas (SPD). 

Der von dem Gesetz erfasste Personenkreis muss erweitert werden

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht härtere Strafen für Angriffe insbesondere auf Polizisten sowie Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste vor. „Die Regelung umfasst allerdings nicht Ärztinnen und Ärzte, die im organisierten ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Hilfe bei Unglücks­fällen, bei gemeiner Gefahr oder Not leisten“, kritisiert Montgomery. Ebenfalls nicht erfasst seien Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe in Krankenhäusern oder Praxen.

Laut der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) haben gewalttätige Übergriffe gegenüber Ärzten und anderen Gesundheitsberuflern in Notaufnahmen aber zugenommen. „Der von dem Gesetz erfasste Personenkreis sollte also entsprechend vergrößert werden“, fordert der BÄK-Präsident. „Die sich in hohem Maße engagierenden Ärzte und Angehörigen der Gesundheitsberufe verdienen ent­spre­chenden Schutz“, so Montgomery.

 Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte auf dem Neujahrsem­p­fang der deut­schen Ärzteschaft in Berlin „Null Toleranz“ für Übergriffe auf Rettungs­kräf­te, Ärzte und Helfer gefordert. Gröhe ver­wies auf einen Vorfall in Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Sanitäter im Rettungswagen tätlich angegriffen worden war.

„Wir sehen in den letzten Jahren eine steigende Tendenz solcher Gewalttaten“, sagte er. Die Täter hätten „nicht nur die ganze Härte des Rechtsstaates, sondern auch eine klare, gesell­schaftliche Ächtung verdient“, so der Minister.

hil

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