Bundesrat fordert Finanzhilfen für Unikliniken

Berlin – Universitätskliniken und andere Krankenhäuser der Maximalversorgung sind in Deutschland deutlich unterfinanziert. Dieser Ansicht sind die Bundesländer, die in der Länderkammer eine Entschließung der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein für eine besser Finanzierung der Einrichtungen verabschiedet haben. Ohne Eingreifen der Bundesregierung sei eine Verbesserung der angespannten wirtschaftlichen Lage zeitnah nicht absehbar, hieß es.
Der Bundesrat fordert die Regierung auf, kurzfristig dafür zu sorgen, dass Universitätskliniken zusätzliche Mittel erhalten. Die Länderkammer verwies als Gründe für eine chronische Unterfinanzierung der Häuser auf hohe Vorhaltekosten für Maximalversorger sowie sogenannte Extremkostenfälle. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Aufwendungen durch die den Krankenhäusern zugewiesenen Budgets nicht abgedeckt werden.
Im Bereich der Hochschulambulanzen und der allgemeinen stationären Krankenhausleistungen gehe es in erster Linie darum, den akuten Finanzierungsbedarf zu decken, bis die neuen Regelungen des Krankenhausstrukturgesetzes und des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes umgesetzt seien. Im stationären Bereich bestehe zudem die Gefahr einer Verschlechterung der finanziellen Lage der Hochschulkliniken, heißt es zur Begründung.
Unterstützung vom VUD
„Der Beschluss des Antrags im Bundesrat kommt für die Hochschulmedizin zum richtigen Zeitpunkt“, sagte Michael D. Albrecht, Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). „Die Umsetzung der Krankenhausreformen läuft schleppend und wird absehbar nicht die erhofften Verbesserungen bringen – höchste Zeit, die Diskussion über Nachbesserungen zu eröffnen“, so Albrecht.
Ein Beispiel ist aus Sicht des VUD die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Öffnung der Hochschulambulanzen für neue Patientengruppen und die damit in Aussicht gestellte finanzielle Verbesserung um 265 Millionen Euro. Die Umsetzung steht derzeit vor dem Scheitern, da die Selbstverwaltungspartner sich nicht einigen können. „Die Krankenkassen wollen die Hochschulambulanzen in weiten Teilen den Regeln der niedergelassenen Ärzte unterwerfen. Das wäre eine erhebliche Verschlechterung gegenüber der Situation heute und passt in keiner Weise zu den besonderen Versorgungsangeboten der Hochschulambulanzen“, hieß es vom VUD.
„Es zeigt sich immer klarer, dass die jüngsten Finanzierungsreformen nicht so umgesetzt werden, wie man das aufgrund der politischen Diskussionen zur Krankenhausreform hoffen durfte“, kommentierte Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentags (MFT). Zu klären sei, ob die aktuellen Entwicklungen in der Selbstverwaltung wirklich politisch gewollt seien. „Wenn das – wovon wir ausgehen – nicht der Fall ist, dann muss nun schnell gegengesteuert werden“.
Die Entschließung des Bundesrats wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: