Bundesrat für einheitliche Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten
Berlin – Der Bundesrat will die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) bundeseinheitlich regeln. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den der Bundesrat dem Bundestag zugeleitet hat (Drucksachen-Nummer 18/1581). Das vorliegende Gesetz trage den erheblichen gesellschaftlichen Veränderungen im Hinblick auf den demographischen Wandel und dem voranschreitenden Fachkräftemangel im Krankenhaus Rechnung, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Im selben Maße wie medizinisch-technische Innovationen die Arbeitsprozesse im Gesundheitswesen erleichtert hätten, seien durch die Zunahme der apparativen Versorgung die Anforderungen an die Gesundheitsberufe gestiegen. „Die Komplexität des Versorgungsgeschehens hat Spezialisten für die Operationstechnische Assistenz notwendig gemacht“, so der Bundesrat.
Bislang werden OTA auf der Grundlage der seit 1996 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) herausgegebenen DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistentinnen/Assistenten ohne staatliche Anerkennung ausgebildet, heißt es weiter. Die Finanzierung dieser Ausbildungen an Krankenhäusern sei nach Einführung des DRG-Systems für die Krankenhausversorgung allerdings nicht mehr gesichert.
Schon im Jahr 2006 habe die Gesundheitsministerkonferenz der Länder das Bundesgesundheitsministerium gebeten, die notwendigen Schritte für eine bundeseinheitliche Regelung des Berufsbildes einzuleiten, eine Ausbildungsregelung als Gesundheitsberuf zu erarbeiten sowie dessen Finanzierung sicherzustellen. Um eine Zersplitterung des Heilberufswesens zu vermeiden, sei eine bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes als nichtärztlicher Heilberuf erforderlich.
Die Bundesregierung sieht hingegen keinen Regelungsbedarf. Sie habe Bedenken wegen der zu geringen Einsatzbreite der Operationstechnischen Assistenten und deren fehlenden beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.
Der Beruf des OTA sollte nicht isoliert geregelt, sondern weiterer Versorgungsbedarf im Funktionsdienst des Operationsbereichs sollte berücksichtigt werden. Die Bundesregierung bereite deshalb eine bundesrechtliche Ausbildungsregelung vor, die sowohl den Bereich der OTA als auch den Bereich der Anästhesietechnischen Assistenz (ATA) umfasse. Perspektivisch sollen dabei auch weitere Zweige des Funktionsdienstes im Operationsbereich aufgegriffen werden können.
Da die Bundesregierung für eine bundesrechtliche Regelung derzeit keinen prioritären Handlungsbedarf sehe, strebt der Bundesrat „eine alsbaldige Regelung“ über eine Bundesratsinitiative an.
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