Bundeskabinett billigt Ausbildungsreform für OP-Assistenzberufe

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für eine Reform der Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) beschlossen. Die Reform soll ab dem Jahr 2021 gelten und bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildungen in diesen Berufen schaffen.
„Mit modernen Ausbildungen sorgen wir für hoch qualifizierte Fachkräfte in unseren Gesundheitseinrichtungen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Mit dem Gesetz gehe man an, was Berufsverbände und Bundesländer seit längerem forderten. Man schaffe bundesweit einheitliche Regelungen. „Das hilft den Auszubildenden. Und das stärkt die Patientensicherheit“, so Spahn.
OTAs und ATAs arbeiten gemeinsam mit Ärzten und anderen Fachkräften in operativen und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen. Der Bedarf an diesen speziell ausgebildeten Fachkräften ist laut dem Bundesministerium für Gesundheit hoch.
Der Gesetzentwurf sieht eine dreijährige Ausbildung vor. Sie soll aus einer Verzahnung von theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und geeigneten ambulanten Einrichtungen bestehen.
Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss. Ausreichend ist neben einem Hauptschulabschluss auch eine einjährige Ausbildung im Pflegebereich, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Schulgeld darf bei der Ausbildung laut dem Entwurf nicht anfallen. Vielmehr sollen die Auszubildenden eine angemessene Vergütung erhalten.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) hatte im Mai diesen Jahres die Ausbildungsreform grundsätzlich begrüßt. Der Verband dringt in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf aber darauf, dass die heilkundlichen Tätigkeiten „immer und ausdrücklich nur durch den Arzt oder auf ärztliche Anordnung im Wege der Delegation zu erfolgen haben“.
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