Politik

Bundeskabinett billigt Ausbildungsreform für OP-Assistenzberufe

  • Mittwoch, 26. Juni 2019
/dpa
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Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für eine Reform der Ausbil­dung zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) beschlossen. Die Reform soll ab dem Jahr 2021 gelten und bun­des­­­­weit einheitliche Regelungen für die Ausbildungen in diesen Berufen schaffen.

„Mit modernen Ausbildungen sorgen wir für hoch qualifizierte Fachkräfte in unseren Gesundheitseinrichtungen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Mit dem Gesetz gehe man an, was Berufsverbände und Bundesländer seit längerem for­derten. Man schaffe bundesweit einheitliche Regelungen. „Das hilft den Auszubilden­den. Und das stärkt die Patientensicherheit“, so Spahn.

OTAs und ATAs arbeiten gemeinsam mit Ärzten und anderen Fachkräften in operati­ven und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und ambulanten Ein­rich­tungen. Der Bedarf an diesen speziell ausgebildeten Fachkräften ist laut dem Bundes­ministerium für Gesundheit hoch.

Der Gesetzentwurf sieht eine dreijährige Ausbildung vor. Sie soll aus einer Verzah­nung von theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbil­dung an Krankenhäusern und geeigneten ambulanten Einrichtungen bestehen.

Zu­gangsvoraussetzung zur Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine min­destens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulab­schluss. Ausreichend ist neben einem Hauptschulabschluss auch eine einjährige Ausbildung im Pflegebereich, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Schulgeld darf bei der Ausbildung laut dem Entwurf nicht anfallen. Vielmehr sollen die Auszubilden­den eine angemessene Vergütung erhalten. 

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) hatte im Mai diesen Jahres die Ausbildungsreform grundsätzlich begrüßt. Der Verband dringt in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf aber darauf, dass die heilkundlichen Tätigkeiten „immer und ausdrücklich nur durch den Arzt oder auf ärztliche Anordnung im Wege der Delegation zu erfolgen haben“.

hil

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