Politik

Bundesrat macht Weg für elektronische Patientenakte frei

  • Freitag, 2. Februar 2024
/picture alliance, Jens Kalaene
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Berlin – Millionen Patienten sollen wichtige Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bald standard­mäßig in der elektronischen Patientenakte (ePA) parat haben. Der Bundesrat machte heute den Weg dafür frei und ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren.

Nach den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 die ePA bekommen – außer, man lehnt es für sich aktiv ab. Das ist die sogenannte Opt-out-Regelung.

Lauterbach hat deutlich gemacht, dass es um eine Aufholjagd geht, damit das deutsche Gesundheitswesen nach vielen Verzögerungen Anschluss an die Digitalisierung findet. Der Kernpunkt ist, bisher verstreute Behandlungsdaten zusammenzuführen.

Das soll Ärztinnen und Ärzten bessere Behandlungen ermöglichen und Mehrfachuntersuchungen sowie unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden. Patienten sollen so auch selbst einen leichten Einblick bekommen, welche Daten es zu ihnen gibt.

Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte, die Regelungen stellten die Weichen dafür, dass digi­tale Lösungen wirklich bei den Menschen ankommen und ihnen auch einen spürbaren Nutzen bieten. „Die elektronische Patientenakte wird nur ein Erfolg und selbstverständlich zum Arztbesuch dazugehören, wenn alle wichtigen Daten dort abgelegt werden.“

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) betonten, dass noch viel Information der Versicherten nötig sei. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen warnte, die Frist bis Anfang 2025 sei „mehr als ambitioniert“. Auch die Praxissoftware müsse angepasst werden.

Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, bezeichnete die Ausgestaltung der ePA als Opt-out-Lösung als echten Meilenstein. Sie habe „das Potenzial, sich als zentrale Datendrehscheibe zu etab­lieren“. Genutzt werden könne das Potenzial allerdings nur, wenn eine ausgereifte Opt-out-ePA in die Fläche gehe.

„Die Krankenkassen setzen alles daran, die ePA für alle fristgerecht zur Verfügung zu stellen, und haben daher lange vor Abschluss der Gesetzgebung die Arbeiten daran begonnen. Doch bei allem Engagement – die vorge­sehene Frist bis zum Beginn nächsten Jahres ist mehr als ambitioniert“, so Pfeiffer.

Die Versicherten benötigten genug Zeit für eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA und die Krankenkassen zur Vorbereitung der Opt-out-Lösung. „Nicht zuletzt müssen Ärztinnen und Ärzte die ePA dann auch befüllen können – und das setzt voraus, dass alle Praxisverwaltungssysteme für diesen Zweck entspre­chend angepasst sind“, sagte sie.

Ausgebaut werden sollen Angebote der Telemedizin wie Videosprechstunden – das kann auch in ländlichen Regionen Lücken schließen. Dafür sollen Regelungen wegfallen, die den Praxen bisher nur für ein begrenztes Angebot eine Vergütung durch die Kassen sicherten. Ausgeweitet werden soll das Angebot bestimmter Gesundheitsapps, die Patienten auf Rezept bekommen können.

dpa/afp/EB

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