Ärzteschaft

Heilberufe warnen vor mangelnder Nutzbarkeit der elektronischen Patientenakte

  • Dienstag, 13. Februar 2024
Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eine elektronische Patientenakte ePA dargestellt (gestellte Szene)./picture alliance, Jens Kalaene
Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eine elektronische Patientenakte ePA dargestellt (gestellte Szene). /picture alliance, Jens Kalaene

Berlin – Die Organisationen der Heilberufe warnen in einer gemeinsamen Erklärung vor einer mangelnden Brauchbarkeit der elektronischen Patientenakte (ePA). Zuvor hatte die Gesellschafterversammlung der Gematik über die geplante Ausgestaltung beraten.

Konkret ging es um ein Dokumentenpaket, das die Inhalte der „ePA für alle“ definiert. Dabei handelt es sich um diejenige ePA, deren flächendeckende Einführung ab Anfang 2025 mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digita­lisierung im Gesundheitswesen (DigiG) festgeschrieben worden ist. Das Dokumentenpaket bildet eine Grund­lage für die technische Umsetzung.

Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kas­sen­zahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Deutscher Apo­thekerverband (DAV) stimmten nun nach eigenen Angaben gegen die Freigabe des von der Gematik einge­brachten Dokumentenpakets.

Grund sei, dass zu viele der bisher vorgebrachten Forderungen der Leistungserbringerorganisationen darin keine Berücksichtigung gefunden hätten. Deshalb würden nach wie vor elementare Bestandteile fehlen, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden, so die Kritik.

Beispielsweise sei darin nicht vorgesehen, dass Ärztinnen und Ärzte mittels Volltextsuche Inhalte der ePA aus­findig machen könnten. Auch auf einen zentralen Virenscanner sei verzichtet worden. Der digitale Medikations­prozess – eines der Kernelemente der ePA – soll hingegen noch nachspezifiziert werden.

Andere Kritikpunkte sollen demnach entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksich­tigt werden, wird von den Leistungserbringern moniert. Dadurch sei in der Basisversion der „ePA für alle“ kein ausreichender Mehrwert zu den ePA zu erkennen, die die Krankenkassen bereits anbieten würden. Genau diesen Mehrwert brauche es jedoch.

Die Vertreter der ärztlichen und zahnärztlichen Organisationen haben das nach eigenen Angaben in der Ge­sellschafterversammlung betont und deutlich gemacht, dass eine sinnvolle ePA einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten leisten könne und solle.

„Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die ‚ePA für alle‘, darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen“, sagte Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesund­heitsversorgung“ der Bundesärztekammer.

Es müsse deshalb schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unter­stütze, fordert er.

lau

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