Elektronische Patientenakte: Psychotherapeuten für Opt-In bei Minderjährigen

Berlin – Die elektronische Patientenakte (ePA) sollte für Kinder und Jugendliche zunächst nur im Opt-In-Verfahren eingeführt werden. Dafür hat sich der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) ausgesprochen.
In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und weitere gesundheitspolitisch Verantwortliche betont der bvvp, er sehe bei der bevorstehenden Einführung der ePA durchaus den Nutzen für bestimmte Patienten – beispielsweise in einem elektronisch gespeicherten Medikationsplan für chronisch kranke Kinder oder in der Speicherung von somatischen Befunden zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen.
Probleme könne die ePA allerdings dann für Kinder und Jugendliche bereiten, wenn auf die Daten auch von außerhalb der Gesundheitsversorgung im Sinne des SGB-V zugegriffen werden könne. So könnten in fernerer Zukunft Versicherungen oder Arbeitgeber von Bewerbern verlangen, aktuelle ePA-Abschriften für die Gesundheitsprüfung der Betriebe oder für Versicherungen vorzulegen.
„Dies könnte für bestimmte Kinder und Jugendliche, teilweise auch für Erwachsene, zu massiven Nachteilen in der Berufswahl, aber auch in der privaten Lebensführung führen“, warnte Mathias Heinicke, stellvertretender bvvp-Bundesvorsitzender.
Der bvvp fordert deshalb eine gesetzliche Grundlage, die sicherstellt, dass die ePA ausschließlich zur Gesundheitsversorgung im Sinne des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) und für Forschungszwecke genutzt werde. Eine Nutzung von Institutionen außerhalb des Gesundheitssystems müsse ausgeschlossen werden.
Ein weiteres Problem liege im Datenschutz für die ePA von Minderjährigen. „Vollkommen ungeklärt ist die Frage der Zugriffsrechte, wenn Hauptversicherte nicht auch Sorgeberechtigte sind“, sagte bvvp-Bundesvorstandsmitglied Ariadne Sartorius.
Ebenso ungeklärt sei die Fragen, wie die Einsichtsfähigkeit bei Jugendlichen festgestellt werden solle, und wie die Rechte Dritter bei Einsicht in Dokumentationen geschützt werden sollten. So lange diese Fragen unbeantwortet seien, dürfe die ePA für Kinder und Jugendliche nur im Opt-In-Verfahren eingeführt werden, so der Verband.
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