Bundesrat: Standortklausel fristgerecht und wirtschaftlich wirksam umsetzen

Berlin – Aus Sicht des Bundesrates muss die im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) angekündigte Standortklausel „fristgerecht, rechtssicher und wirtschaftlich wirksam unter Beteiligung aller Akteure“ umgesetzt werden. Diese Forderung stellen die Länder in einer heute beschlossenen Entschließung auf.
Für eine Stärkung des Pharmastandortes sei Planungssicherheit für pharmazeutische Unternehmen von großer Bedeutung, so die Länderkammer. In der Entschließung heißt es, die im GKV-Sparpaket enthaltenen Maßnahmen verminderten „die Attraktivität des deutschen Absatzmarktes und damit Investitionen in Forschung, klinische Entwicklung und Produktion von biotechnologischen Arzneimitteln in Deutschland“.
Die im Gesetzgebungsverfahren angekündigte Nachsteuerung durch eine Standortklausel müsse deshalb in eine verbindliche und wirtschaftlich relevante Entlastung für die hiesige pharmazeutische Industrie überführt werden.
Johannes Steiniger (CDU), parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, betonte im Bundesrat, man arbeite an der Standortklausel für die Pharmaindustrie. Man wolle „Investitionen anreizen und Engagement für innovative Arzneimittel honorieren“ – die entsprechenden Empfehlungen des Fachgremiums würden „mit Hochdruck“ geprüft. Bei den Krankenkassen stößt die Standortklausel hingegen auf Protest.
Ebenfalls heute fasste der Bundesrat eine Entschließung zum Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen. Laut den Ländern seien solche Strukturen bisher nicht in ausreichendem Maße vorhanden, um den vorhandenen Schutzbedarfen insbesondere im Bereich der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte flächendeckend Rechnung zu tragen.
Man fordere die Bundesregierung daher auf, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu initiieren. Diese solle ein bundesweites Konzept zur Etablierung und Verstetigung von interdisziplinär und kindgerecht ausgestalteten Einrichtungen erarbeiten.
Insbesondere müsse eine „verbindliche, auskömmliche und nachhaltige Finanzierung durch den Bund“ gesichert werden. An der AG beteiligt werden sollen unter anderem die Gesundheitsministerkonferenz sowie die Jugend- und Familienministerkonferenz.
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