Politik

Bundesrat stimmt Verordnung zur Personalbemessung in Krankenhäusern zu

  • Freitag, 26. April 2024
/picture alliance, epd-bild, Paul-Philipp Braun
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Berlin – Der Bundesrat hat heute der Verordnung zur Personalbedarfsbemessung in der stationären Kranken­pflege (PPBV) der Bundesregierung zugestimmt.

Laut der Verordnung sollen Krankenhäuser ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Kranken­haus (InEK) übermitteln.

Anhand dieser Daten soll festgestellt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personal­besetzung verhält, die mit Hilfe der aktualisierten Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) erfasst wurde.

Mit der Verordnung beabsichtigt die Bundesregierung, eine bedarfsgerechte Pflege von Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. So soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen.

Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft Verdi auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und dieses im Jahr 2023 erprobt.

Die Ergebnisse der Erprobung flossen in die Verordnung ein. In einem späteren Verordnungsverfahren sollen Regelungen des Personalaufbaus getroffen werden, mit denen das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden kann.

In einer begleitenden Entschließung bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verordnung nicht auch für Erwachsenen-Intensivstationen gelten müsse, um den Personalbedarf in Krankenhäusern vollständig zu ermitteln.

Zudem seien die beschlossenen Regelungen nicht ausreichend für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern – es brauche schnellstmöglich weitere Maßnahmen, wie etwa Bürokratieabbau und Steuerer­leich­terungen für Pflegekräfte.

„Mit dem Beschluss zur Pflegepersonalbemessungsverordnung hat der Bundesrat für die Profession Pflege in Deutschlands Krankenhäusern Geschichte geschrieben“, begrüßte Christine Vogler, Präsidentin des DPR, den Beschluss.

Zum ersten Mal werde ein Personalbemessungssystem eingeführt. Das sei ein „Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs und für die Sicherung der Versorgung“.

Der Pflegerat betonte, dass die PPBV ein Etappenziel für bessere Arbeitsbedingungen ist, das nun gemeinsam umgesetzt werden müsse. Die Konvergenzphase biete ausreichend Zeit zur Umsetzung der Verordnung.

EB/aha

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