Bundesregierung bringt in Coronakrise Sozialpaket auf den Weg

Berlin – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bringt in der Coronakrise ein großes Sozialpaket auf den Weg. Laut Bild am Sonntag sieht der Gesetzentwurf beispielsweise vor, dass die Zugangsbeschränkungen für Hartz IV gelockert werden. Unter anderem sollen für den Antrag auf Grundsicherung die Vermögensprüfung und die Überprüfung der Wohnungsgröße fürs erste wegfallen.
Heil sagte der Zeitung: „Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt. Außerdem kann jeder weiter in seiner Wohnung bleiben.“ Die Leistungen der Grundsicherung würden schnell und unbürokratisch gewährt, damit niemand ins Bodenlose stürze: „Wir lassen die Menschen nicht allein, der Staat kümmert sich!“
Das Bundesarbeitsministerium rechnet demnach in der Krise mit bis zu 1,2 Millionen zusätzlichen Beziehern der Grundsicherung. Laut dem Gesetzentwurf könnten „bis zu 700.000 der 1,9 Millionen Solo-Selbständigen und bis zu 300.000 der 1,6 Millionen Selbstständigen mit Angestellten für eine Antragstellung in Frage kommen“. Zusammen mit weiteren Anspruchsberechtigten wäre dann „eine maximale Größenordnung von 1,2 Millionen zugehenden Bedarfsgemeinschaften infolge der Corona-Krise und dieser Regelung möglich“.
Auf den Bundeshaushalt und die Kommunen könnten damit bei sechs Monaten Leistungsbezug Mehrausgaben von rund 9,6 Milliarden Euro zukommen. Davon entfielen 7,5 Milliarden Euro auf den Bund und 2,1 Milliarden Euro auf die Kommunen.
Auch der Zugang zum Kinderzuschlag - maximal 185 Euro pro Monat - soll demnach stark vereinfacht werden. Das Einkommen der Eltern werde nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reiche der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragsstellung. Dies werde nach Berechnungen der Bundesregierung zu einmaligen Mehrausgaben von 200 Millionen Euro führen.
Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, will Heil außerdem die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro anheben. Diese Regelung soll bis zum Jahresende 2020 befristet werden.
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