Bundesregierung hält an nationaler Nutzenbewertung von Arzneimitteln fest

Berlin – Ungeachtet der europäischen Gesetzgebung hält die Bundesregierung an der nationalen Nutzenbewertung von Arzneimitteln fest. Das betonte sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag.
Der im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) geregelte Prozess aus Nutzenbewertung und anschließender Verhandlung des Erstattungsbetrages habe sich bewährt und solle weitgehend beibehalten werden, so die Bundesregierung. Ziel sei es, weiterhin einen raschen Zugang von Patienten zu neuen Arzneimitteln sicherzustellen.
Der AMNOG-Prozess ermögliche auch nach Inkrafttreten der EU-Verordnungen zur Bewertung von Gesundheitstechnologien eine nationale Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung des nationalen Kontextes und der bewährten Interaktion zwischen Unternehmen und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) „in der etablierten Weise“.
In der Antwort der Bundesregierung wird betont, man halte daran fest, grundsätzlich alle relevante Prozessabläufe des AMNOG – inklusive der Einbindung von Unternehmen und Experten – beizubehalten. Die Ergebnisse der europäischen Bewertungen würden im nationalen Verfahren in „angemessener Weise“ berücksichtigt.
Die derzeit noch nicht abgeschlossenen weiteren Umsetzungsschritte zur Bewertung von Gesundheitstechnologien auf EU-Ebene werde man „intensiv“ begleiten und vor dem Hintergrund der dort erlassenen Regelungen prüfen, ob und inwiefern Anpassungen des AMNOG-Prozesses erforderlich sind, so die Bundesregierung.
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