Politik

AMNOG-Reform: Hersteller können Preis neuer Arzneimittel nur noch im ersten halben Jahr frei wählen

  • Freitag, 21. Oktober 2022
/lesslemon, stock.adobe.com
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Berlin – Der Preis eines neuen Arzneimittels, den der GKV-Spitzenverband und der Hersteller im Anschluss an die frühe Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) aushandeln, gilt künftig rückwirkend ab dem siebten Monat nach der Marktzulassung des Medikaments. Das hat der Bundestag gestern mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen.

Auf diese Weise sollen die Pharmaunternehmen ihren Beitrag leisten, um das derzeitige Milliarden­defizit der gesetzlichen Krankenversicherung zu beheben. Bislang können die Pharmafirmen im gesamten ersten Jahr nach der Marktzulassung den Preis des Medikaments frei wählen. Erst ab dem 13. Monat gilt der verhandel­te Erstattungsbetrag.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft kritisiert schon lange, dass auf diese Weise auch die Hersteller im gesamten ersten Jahr den selbstgewählten Preis behalten dürfen, deren Arzneimittel nach der frühen Nutzenbewertung keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen erhalten haben.

Das Gesetz enthält darüber hinaus noch weitere Maßnahmen zur Kostendämpfung im Arzneimittelbereich, zum Beispiel die weitere Verlängerung des seit 2009 geltenden Preismoratoriums um vier Jahre bis 2026.

Die Pharmaverbände kritisierten diese Maßnahmen. „Dieses Gesetz ändert die Geschäfts­grundlage der phar­mazeutischen Industrie in Deutschland grundlegend“, erklärte zum Beispiel der Präsident des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (vfa), Han Steutel. Die Eingriffe in das Erstattungssystem seien gravierend. Dies verstärke den Kostendruck und habe unmittelbar negative Konsequenzen für die Investitionstätigkeit.

„Die Politik sucht händeringend nach Innovations- und Wachstumstreibern für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, so Steutel. „Eine jetzt noch stabile Branche – zudem mit großem Potenzial – massiv zu schwächen, ist grob fahrlässig und widerspricht jedem ökonomischen Sachverstand.“

fos

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