Vermischtes

Krankenkassen wollen Reform der Hilfsmittel­versorgung

  • Freitag, 16. Juni 2023
/Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Berlin – Der GKV-Spitzenverband plädiert dafür, das seit 2019 geltende gesetzlichen Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel zu kippen. Das Verbot hätte die Versorgung der Versicherten nicht verbessert, stattdessen fehle seitdem der Wettbewerb unter den Anbietern von Hilfsmitteln, heißt es dazu in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier.

Zudem weist der GKV-Spitzenverband in seinem Papier auf einen dringenden Reformbedarf im Hilfsmittelbereich hin. Hintergrund ist der starke Anstieg der jährlichen Hilfsmittelausgaben um fast 60 Prozent auf über zehn Milliarden Euro in der letzten Dekade. In den nächsten Jahren gelte es deshalb, das bisher erreichte hohe Versorgungsniveau auch vor dem Hintergrund knapper werdender finanzieller Ressourcen zu sichern.

„Dazu bedarf es einer Neujustierung der Steuerungsinstrumente und eines fairen Wettbewerbs“, heißt es dazu in dem Positionspapier. Es gelte, monopolartige Strukturen aufzubrechen, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und unnötige Bürokratie abzubauen. Nur so könne wieder ein Preis- und Qualitätswettbewerb entstehen, der eine hochwertige Hilfsmittelversorgung und eine umfassende Produktvielfalt garantiert.

Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt der GKV-Spitzenverband weitere Maßnahmen vor – unter anderem, Einzelvereinbarungen zwischen Kassen und Leistungserbringenden gleichrangig neben Rahmenverträgen zu ermöglichen. Vertragsinhalte sollten nur den Beteiligten zugänglich gemacht werden dürfen, die einem Vertrag beitreten wollen. Die derzeitige Pflicht, Vertragspartner im Internet zu veröffentlichen, behindere den Wettbewerb.

Darüber hinaus schlägt der GKV-Spitzenverband vor, Kooperationen auf Seiten der Leistungserbringenden durch gesetzliche Regelungen zu unterbinden. Das soll die Basis für faire Wettbewerbsbedingungen für Kassen und Leistungserbringende sowie eine große Anbietervielfalt für Versicherte schaffen. Eine weitere Forderungen des GKV-Spitzenverbandes ist die einheitliche Senkung der Mehrwertsteuer für Hilfsmittel von 19 auf sieben Prozent.

hil/sb

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