Bundesregierung stellt 200 Millionen Euro für Hochwasserhilfen bereit

Berlin – Eine Woche nach Beginn der Hochwasserkatastrophe hat das Bundeskabinett eine millionenschwere Soforthilfe auf den Weg gebracht. Der Bund beteiligt sich nach dem Beschluss von heute mit bis zu 200 Millionen Euro zur Hälfte an den Hilfen aus den Bundesländern.
Insgesamt stünden demnach bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung, hieß es. Mit dem Geld sollen die schlimmsten Schäden an Gebäuden und kommunaler Infrastruktur beseitigt und besondere Notlagen überbrückt werden. Der Bund kündigte an, die zur Umsetzung erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern kurzfristig auf den Weg zu bringen.
Außerdem ist ein milliardenschwerer Aufbaufonds geplant. Über dessen genaue Höhe soll aber erst entschieden werden, wenn das Ausmaß der Schäden besser absehbar ist. Die konkrete Ausgestaltung der Aufbauhilfen werde Gegenstand gemeinsamer Gespräche von Bund und Ländern sein, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann, so das Bundesinnenministerium (BMI).
„Das ist eine Katastrophe von nationalem Ausmaß. Viele Tote und gewaltige Schäden sind zu beklagen. Betroffene stehen vor dem Nichts und sind auf unsere Solidarität angewiesen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Die weiteren Rettungsmaßnahmen, die Trauer und den Wiederaufbau könne man nur gemeinsam stemmen. Deshalb leiste auch der Bund seinen Beitrag.
Man stehe den Betroffenen mit „schneller, großzügiger und unbürokratischer Hilfe“ bei. Gleichzeitig sei entscheidend, dass man wirksame Katastrophenvorsorge treffe, einen intelligenten Wiederaufbau betreibe und den Klimaschutz weiter stärke, betonte Scholz.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verwies darauf, dass ein eigens eingesetzter Staatssekretärausschuss für die Länder und Kommunen als Ansprechpartner für die Wiederaufbauhilfe dienen solle.
Nach der Katastrophe mit inzwischen mehr als 170 Todesopfern hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Scholz schnelle unbürokratische Hilfen versprochen.
In diesem Zusammenhang verzichtet der Bund auch auf die Erstattung der Auslagen, die dem Technischen Hilfswerk (THW), Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie beim Einsatz von Behelfsbrücken im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstehen beziehungsweise entstanden sind.
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