Bundesregierung warnt vor Alkohol in der Schwangerschaft

Berlin – Auch ein geringer Alkoholkonsum von Müttern während und direkt nach der Schwangerschaft kann nach Angaben der Bundesregierung zu gravierenden Schäden beim Kind führen. „Punktnüchternheit in Schwangerschaft und Stillzeit“ sei daher ein wichtiges Ziel der 2012 verabschiedeten nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik, heißt es in einer heute in Berlin veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Zu den alkoholbedingten Folgeschäden bei Kindern gehören den Angaben zufolge bestimmte Fehlbildungen, Wachstums- und Entwicklungsstörungen sowie Verhaltensauffälligkeiten, die „globale Funktionseinschränkungen im Alltag“ bewirken könnten. Es seien zahlreiche Initiativen zur Information, Stärkung der Prävention und zur Verbesserung der Diagnostik des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS) und der Fetalen Alkoholspektrumstörung (FASD) in Gang gesetzt worden.
Genaue Zahlen über die Häufigkeit solcher Störungen lägen nicht vor, auch weil die Diagnose zum Teil schwierig sei, heißt es in der Antwort weiter. Laut Expertenschätzungen sei von mindestens 2.000 Kindern mit FAS pro Jahr in Deutschland auszugehen. Das Vollbild des FAS trete bei rund zehn Prozent aller Kinder mit pränatalen Alkoholfolgeschäden auf. Entsprechend häufiger seien Kinder von FASD betroffen.
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