Politik

Bundesregierung will pauschalen Hebammenmangel nicht bestätigen

  • Montag, 22. Juli 2019

Berlin – Digitale Hebammenleistungen können nach Ansicht der Bundesregierung das bestehende Versorgungsangebot ergänzen. Einen generellen Hebammenmangel will die Regierung aber nicht bestätigen. Beides geht aus einer Antwort der Bundesregie­rung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor.

Unabhängig davon, dass der persönliche Kontakt von Hebammen mit den von ihnen betreuten Schwangeren in vielen Fällen nicht zu ersetzen sei, könne davon ausgegan­gen werden, dass „auch im Bereich der Versorgung mit Hebammenhilfe digitale He­bammenleistungen an Bedeutung gewinnen werden“, schreibt die Bundesregierung.

Sie weist darauf hin, dass sich Hebammen künftig auch an die Tele­matikinfrastruktur (TI) anschließen lassen können sollen, wie es im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vorge­sehen ist. Der GKV-Spitzenverband könne zudem mit den Berufsverbänden der Hebammen Verträge schließen, damit digitale Versorgungsleistungen abgerechnet werden könnten.

Derzeit können laut Bundesregierung über den Hebammenhilfevertrag die Beratung der Schwangeren, die Beratung der Wöchnerin und die Beratung bei Still- und Ernäh­rungsschwierigkeiten des Kindes mittels Telefon oder andere technischer Medien er­bracht werden, wie es weiter heißt. Wie viele Beratungen über diesen Weg abgerech­net werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Videosprechstunde nicht Teil des Leistungsangebots

Sie stellt aber zugleich klar, dass über diese Leistungen und technischen Mittel hi­naus­gehende Angebote wie die gesonderte Vergütung für Videosprechstunden im Hebammenhilfevertrag nicht vereinbart sind. Derzeit könnten solche Leistun­gen nur als Satzungsleistungen der Krankenkassen oder zulasten der Versicherten erbracht werden.

Einen generellen Hebammenmangel in Deutschland will die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht sehen. Es lägen „keine verlässlichen Daten“ dazu vor, die die „pauschale Annahme“ eines „akuten Mangels“ belegen würden, heißt es.

Verschiedene Bundesländer hätten Gutachten in Auftrag gegeben, um die Versor­gungs­lage auf einer soliden Datenbasis berurteilen zu können. „Dabei kommt ein Teil der Länder zu dem Ergebnis, dass es keine Probleme bei der Hebammenversorgung gibt. Andere Länder bejahren einen Engpass in bestimmten Regionen“, so die Bun­des­regierung.

Für die FDP-Gesundheitsexpertin Katrin Helling-Plahr, Mitglied im Gesundheits- und Rechtsausschuss, sind die Antworten nicht nachvollziehbar. „Die Bundesregierung scheint die Auffassung zu vertreten, es gäbe gar keinen akuten Hebammenmangel. Mit dieser Ansicht dürfte sie gegenwärtig wohl ziemlich allein dastehen“, sagte sie.

Obwohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Digitalisierung großspurig zum Schwerpunkt seiner Arbeit erklärt habe und unlängst sein Digitale Versorgung-Gesetz vorgelegt habe, berufe man sich bei kritischen Nachfragen „kleinlaut auf die Zuständigkeit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen“.

Helling-Plahr betonte, die Digitalisierung könne nur durch eine ganzheitliche Strategie funktionieren. Das gelte gerade auch für Themen wie die Hebammenversorgung, die „vielleicht nicht die größten Schlagzeilen versprechen“.

may

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