Politik

Bundessozialgericht: Jobcenter muss Brillenreparatur bezahlen

  • Mittwoch, 25. Oktober 2017

Kassel – Jobcenter müssen Arbeitslosen die Reparatur einer Brille bezahlen. Das hat heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 14 AS 4/17 R). Es gab damit einem Arbeitslosen aus Niedersachsen teilweise recht. Er hatte 2014 ein kaputtes Brillenglas ersetzen lassen. Die Kosten in Höhe von 110 Euro forderte er vom Jobcenter zurück.

Das BSG entschied, dass Jobcenter grundsätzlich für die Reparatur einer Brille einstehen müssen. Es handle sich um einen „Sonderbedarf“, der nicht in die Bemessung der Hartz-IV-Regelleistungen eingegangen sei. Allerdings muss das Jobcenter in diesem Fall nur 66 Euro bezahlen. Schon in der Vorinstanz hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass die Mehrkosten für entspiegelte Gläser medizinisch nicht begründet seien.

afp

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