Verbände fordern Ausnahmen bei Stromsperren für Kranke und Schwangere

Berlin – Verbraucherschützer und Sozialverbände fordern Ausnahmeregelungen für Stromsperren wegen unbezahlter Rechnungen. Familien mit Säuglingen, Hochschwangere und Kranke, die elektrisch betriebene Geräte etwa zur Atemunterstützung benötigen, müssten gesetzlich von solchen Sperren ausgenommen werden, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW. Bisher entschieden in solchen Fällen die Gerichte mit teils unterschiedlichem Ausgang.
Außerdem müsse das Energiebudget in den Hartz-IV-Leistungen dringend aufgestockt werden, forderte die Caritas. „Wenn Alleinstehende und Familien, die von Arbeitslosengeld II leben, ihre Stromkosten dadurch finanzieren müssen, dass sie an der Kleidung oder am Essen sparen, ist das beschämend in einem reichen Land wie Deutschland“, sagte der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher.
Nach den jüngsten vorliegenden Zahlen der Bundesnetzagentur ist allein 2016 wegen unbezahlter Rechnungen rund 330.000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt worden.
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