Politik

Bundessozialgericht rechnet mit weiteren Klagen gegen Bundeszuschuss für Bürgergeldempfänger

  • Dienstag, 10. Februar 2026
/picture alliance, CHROMORANGE, Christian Ohde
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Berlin – Das Bundessozialgericht (BSG) rechnet mit weiteren Klagen gegen die bisherige Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden durch den Bund. Das erklärte der Vorsitzende Richter des dritten Senats, Thomas Flint, heute in Kassel.

Im Dezember hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) gegen die Zuweisungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) geklagt. Dabei geht es um rund zehn Milliarden Euro, die der Staat nach Berechnungen der Kassen zu wenig bezahlt, um für die durchschnittlichen Kosten für die Gesundheitsversorgung von Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld aufzukommen.

Der GKV-SV hatte dabei die Hoffnung geäußert, dass das LSG die Klage an das Bundesverfassungsgericht weiterreicht. Diese Hoffnung stützte Flint nun. „Am Ende wird das in Karlsruhe landen“, sagte er heute bei der Jahrespressekonferenz des BSG.

Er gehe in der Tat davon aus, dass es auch weitere Klagen in diesem Zusammenhang geben wird. Dass diese erfolgreich sein werden, bezweifle er jedoch.

Es sei „ein altes Thema der GKV“, dass die Zuweisungen des Bundes zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern nicht ausreichen. Gleichwohl gebe es aber auch in anderen Sozialversicherungsbereichen wie der Pflege- oder Rentenversicherungen ähnliche Problemstellungen.

Das mögliche Klagegeschehen sei aber auch stark abhängig davon, welche Vorschläge die Kommission zur Reform der GKV-Finanzierung vorlegen wird und wie die Politik diese dann umsetzt. „Gibt es da eine politische Lösung, werden sich weitere Klagen erübrigen“, sagte er.

Im zurückliegenden Jahr waren insgesamt 2.646 Verfahren beim BSG eingegangen, hatte zuvor BSG-Präsidentin Christine Fuchsloch erläutert. Damit hätten die Eingangszahlen leicht über dem Niveau des Vorjahrs von 2.532 Verfahren gelegen.

Rückläufig sei dagegen die Zahl der Eingänge bei den Revisionen gewesen. Sie fiel von 208 Verfahren im Jahr 2024 auf 152 im Jahr 2025. Fast ein Drittel davon, nämlich 50, entfielen auf den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier fiel die Zahl von 70 Revisionen im Jahr 2024.

Fuchsloch beklagte insbesondere den Rückgang der Zahl an Fachanwälten und -anwältinnen für Sozialrecht. Seit 2020 sei deren Zahl um zwölf Prozent gesunken und betrage nur noch rund 1.600. Im Vergleich dazu gebe es im Arbeitsrecht – wo ungefähr gleich viele Verfahren geführt würden – über 11.000 Fachanwälte.

Der Rückgang sei stärker als in anderen Fachanwaltsgruppen und liege an der Vergütungsordnung sowie an einem Mangel an universitären Ausbildungskapazitäten.

Resultat sei, dass für Betroffene auch die Beratung im Vorfeld schwieriger werde, beispielsweise in der Frage, welche Anträge man stellen sollte und welche nicht. „Es wird immer schwieriger, Unterstützung zu finden“, betonte Fuchsloch.

lau

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