Politik

Bundestagsgutachten: Entwurf zu Kinderrechten greift zu kurz

  • Dienstag, 21. Januar 2020
/Christian Schwier, stock.adobe.com
/Christian Schwier, stock.adobe.com

Berlin – Die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz erfüllen nach Einschätzung von Bundestagsexperten nicht die internationalen Vorgaben zur Besserstellung von Kindern.

Der Vorschlag bleibe bezüglich der Beteiligungs- und Mitspracherechte der Kinder hinter den völkerrechtlichen Staatenverpflichtungen aus Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonven­tion zurück, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundes­tags.

In der UN-Kinderrechtskonvention hatten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Natio­nen vor 30 Jahren verpflichtet, Kindern bestimmte grundlegende Rechte zu garantieren. Die Staaten sagen darin außerdem zu, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist. In Deutschland ist das nach An­sicht von Kinderschutzverbänden bisher rechtlich nicht ausreichend umgesetzt.

Der Abgeordnete Norbert Müller von der Linken, der auch Mitglied der Kinderkommission des Bundestages ist, hatte das Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag ge­geben.

Es bestätige, was er bereits befürchtet habe, sagte Müller. Der Vorschlag des Justizminis­teriums sei „nicht geeignet, die Rechte von Kindern zu stärken.“ Auf dem wichtigen Feld von Mitbestimmung und Beteiligung bleibe er hinter völkerrechtlichen Standards zurück. Die Bundesregierung müsse dringend nacharbeiten. „In der jetzigen Form ist die Grund­ge­setz­änderung für uns so nicht zustimmungsfähig.“

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Rechte von Kin­dern explizit im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzreform bräuchte die Koalition Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat und ist damit auf die Stimmen der Opposition angewiesen.

Bundesjustizministerin Lambrecht hatte Ende November des vergangenen Jahres ihren Entwurf vorgelegt. Er sieht eine Ergänzung von Artikel 6 des Grundgesetzes vor, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist.

Dort soll folgender neuer Absatz 1a eingefügt werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Ach­tung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwick­lung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Kinderschutzverbände, Linke und Grüne pochen darauf, dass die Kinderrechte weiter ge­fasst werden. Kinder sollen bei staatlichen Entscheidungen oder Entscheidungen, die sie betreffen, nicht nur „berücksichtigt“ und „gehört“, sondern explizit auch beteiligt werden.

Die Grünen im Bundestag riefen Lambrecht (SPD) und Bundesfamilienministerin Franzis­ka Giffey (SPD) auf, den Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu überarbeiten. Dass dieser zu schwach sei, habe man jetzt schwarz auf weiß, sagte Fraktionschefin Kat­rin Göring-Eckardt.

„Wenn es die beiden Ministerinnen mit den Kinderrechten ernst meinen, dann müssen sie den Gesetzentwurf jetzt nachschärfen. Kinder zu schützen und ihre Rechte zu stärken schafft man nicht mit Halbherzigkeit“, sagte sie. Es brauche ein garantiertes Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung und reiche nicht aus, den Anliegen von Kindern nur „Gehör“ zu schenken.

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast und Eva Högl, teilten mit: Es gehe nicht um Paragrafen, sondern Kinder. „Der Vorschlag von Bundesministerin Christine Lambrecht ist klug und ausgewogen.“ Jetzt sei es an der Union, ihre Bedenken aufzugeben, damit man zu einer gemeinsamen Lösung in der Koalition komme und das Parlament darüber beraten könne.

Kritiker der Grundgesetzänderung – auch innerhalb der Regierungsparteien CDU und CSU – äußern dagegen immer wieder Befürchtungen vor zu starken Eingriffen des Staates in den Bereich der Familie. Zudem stünden die Schutzrechte des Grundgesetzes schon heute Kindern genauso zu wie Erwachsenen.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung