Kinderhilfswerk sieht föderalen Flickenteppich bei Kinderrechten

Berlin – Die Rechte von Kindern werden in den Bundesländern in sehr unterschiedlichem Umfang gesichert. „30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland kinderrechtlich vor einem föderalen Flickenteppich“, teilte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks mit, das heute in Berlin den ersten bundesweiten "Kinderrechte-Index" veröffentlichte. Besonders gut werden laut der Pilotstudie in Brandenburg die Rechte von Kindern garantiert.
Für den Kinderrechte-Index hat das Kinderhilfswerk die Sicherung des Rechts auf angemessenen Lebensstandard, Beteiligung, Gesundheit, Bildung sowie auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung in den Ländern gemessen.
Neben Brandenburg schnitten im Gesamtergebnis Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich in der Studie ab. In Bayern, Berlin, Bremen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen werden laut dem Index Kinderrechte durchschnittlich gesichert. Das Saarland, Hamburg, Hessen und Sachsen-Anhalt schnitten unterdurchschnittlich ab.
Der Kinderrechte-Index wurde in diesem Jahr erstmals vom Deutschen Kinderhilfswerk erhoben. Laut dessen Vizepräsidentin Anne Lütkes werden die Rechte von Kindern in Deutschland bisher nur sehr lückenhaft erfasst.
„Darum versteht sich die Pilotstudie auch als Impulsgeberin an staatliche Akteurinnen und Akteure, die Sammlung von kinderrechtlich relevanten Daten zu prüfen, Lücken zu schließen oder bereits vorhandene Daten öffentlich zugänglich zu machen", sagte Lütkes.
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