Kinderschutzbund will Änderung der Landesverfassung Rheinland-Pfalz

Mainz – Neben einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz strebt der Kinderschutzbund auch eine Änderung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung an. „Es reicht nicht, dass der Staat seine Schutz- und Wächterfunktion ausübt“, sagt der Landesvorsitzende Christian Zainhofer. „Kinder müssen auch eigene Rechte haben, gerade wenn es um Ansprüche gegen den Staat geht.“
Der im November von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geht nach Ansicht des Kinderschutzbunds und anderer Kritiker nicht weit genug.
Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Einführung eines Abschnitts 1a zum Grundgesetzartikel 6 hinter den Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleibt. Es gebe die Sorge, dass die Grundgesetzinitiative im Sande verlaufen könnte, sagte Zainhofer. „Weil es in Berlin nicht vorangeht, wäre es schön, wenn Rheinland-Pfalz einen Schritt weitergeht.“
Der Mitgliederversammlung am 7. März in Mainz will der Landesvorstand vorschlagen, Rheinland-Pfalz zu einer Ergänzung der Verfassung aufzurufen. Darin heißt es in Artikel 24 unter anderem: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung.“ Explizit aufgenommen werden sollten aber auch Beteiligungsrechte von Kindern, sagte Zainhofer.
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