Politik

Kinderschutzbund will Änderung der Landesverfassung Rheinland-Pfalz

  • Montag, 10. Februar 2020
/dpa
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Mainz – Neben einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz strebt der Kinder­schutzbund auch eine Änderung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung an. „Es reicht nicht, dass der Staat seine Schutz- und Wächterfunktion ausübt“, sagt der Landes­vor­sitzende Christian Zainhofer. „Kinder müssen auch eigene Rechte haben, gerade wenn es um Ansprüche gegen den Staat geht.“

Der im November von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Ge­setzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geht nach Ansicht des Kin­derschutzbunds und anderer Kritiker nicht weit genug.

Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kam zu dem Ergeb­nis, dass die geplante Einführung eines Abschnitts 1a zum Grundgesetzartikel 6 hinter den Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleibt. Es gebe die Sorge, dass die Grundgesetzinitiative im Sande verlaufen könnte, sagte Zainhofer. „Weil es in Berlin nicht vorangeht, wäre es schön, wenn Rheinland-Pfalz einen Schritt weitergeht.“

Der Mitgliederversammlung am 7. März in Mainz will der Landesvorstand vorschlagen, Rheinland-Pfalz zu einer Ergänzung der Verfassung aufzurufen. Darin heißt es in Artikel 24 unter anderem: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung.“ Explizit aufgenommen werden sollten aber auch Beteiligungsrechte von Kindern, sagte Zainhofer.

dpa

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