Bundesverfassungsgericht verhandelt über Zugang zum Medizinstudium

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Frage, ob die geltenden Regeln für die Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die bundesweit zentrale Verteilung der Studienplätze nach dem Numerus clausus (NC) der Bewerber steht seit Langem in der Kritik. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bezweifelt, dass die Vergabepraxis verfassungskonform ist.
Vertreter der Ärzteschaft plädierten heute für eine Abschaffung des Numerus clausus (NC) als zentrales Auswahlkriterium für die Zulassung zum Medizinstudium. Die Abiturnote dürfe nicht länger maßgeblich entscheidend dafür sein, welche Bewerber einen der knapp 11.000 begehrten und teuren Studienplätze in Deutschland erhielten, sagte Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung.
NC sagt nichts über Qualität des Arztes
„Der Numerus clausus ist verfehlt, weil eine 1,0 im Abitur nichts über die Qualität eines künftigen Arztes aussagt“, sagte Windhorst. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, ergänzte: „Das Auswahlverfahren muss so reformiert werden, dass Motivation, berufliche Erfahrung, persönliche Eignung und soziales Engagement berücksichtigt werden.“
Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dringt auf neue Zulassungsregeln für Medizinstudenten. „Wir haben uns mit den Bundesländern darauf verständigt, dass Hochschulen bei der Bewerberauswahl künftig nicht nur auf gute Noten, sondern auch auf die sozialen Fähigkeiten der Studierenden achten sollen“, sagte der CDU-Politiker.
Gröhe erwartet zudem von den Ländern, dass sie weitere Reformvorhaben aus dem gemeinsamen „Masterplan Medizinstudium 2020“ umsetzen. So soll bei der Studienplatzvergabe stärker berücksichtigt werden, wenn ein Bewerber etwa im Rettungsdienst tätig ist, sich sozial oder in der Alten- und Krankenpflege einsetzt. Die Gesellschaft des längeren Lebens brauche gut ausgebildete junge Ärzte mit Teamgeist, Begeisterung für den Beruf und der Fähigkeit, mit Patienten auf Augenhöhe zu sprechen, so Gröhe.
Auf einen Studienplätze gibt es derzeit im Schnitt fünf Bewerber. Medizin gehört zu den wenigen Fächern, bei denen die Studienplätze zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden. Das bisherige Vergabeverfahren sieht vor, dass zunächst ein Kontingent von zwölf Prozent der Studienplätze etwa für ausländische Studierende, Studierende ohne Abitur oder Sanitätsoffiziere der Bundeswehr freigehalten wird.
Von den übrigen Plätzen werden 20 Prozent mit „Abiturbesten“ besetzt. Weitere 20 Prozent werden Bewerbern mit der längsten Wartezeit zugesprochen. Bei den übrigen 60 Prozent der Bewerber entscheiden die Hochschulen nach individuellen Kriterien, wie beispielsweise dem Ergebnis eines Test oder eines Auswahlgespräches. Die Abiturnote muss aber auch in dieser Quote das maßgebliche Kriterium sein.
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