Politik

Opposition klagt wegen Ausschluss von Behinderten bei Wahlen

  • Mittwoch, 20. März 2019
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Berlin – Mit einer gemeinsamen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen Grüne, Linke und FDP erreichen, dass Menschen mit Betreuungsbedarf zügig an allen Wahlen teilnehmen dürfen. Das kündigten die drei Fraktionen heute in Berlin an.

Die Betreffenden sollten bereits bei den bevorstehenden Europawahlen im Mai wählen dürfen, so die Fraktionen. Derzeit sind sie in den meisten Bundesländern sowie bei der Bundestags- und Europawahl von einer Teilnahme ausgeschlossen.

Am vergangenen Freitag hatte der Bundestag einem Antrag der Regierungsfraktionen zugestimmt, wonach ein solcher Ausschluss aufgehoben werden soll. Zugleich hieß es dort, dass eine solche Änderung nicht mehr vor der Europawahl stattfinden könne.

Entsprechende Gesetzentwürfe von den Oppositionsfraktionen, die eine sofortige Aufhebung zum Inhalt hatten, wurden abgelehnt. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung im Februar darauf hingewiesen, dass der Ausschluss nicht verfassungskonform sei.

Linke, Grüne und FDP übten heftige Kritik an der Regierung. Dass sie den Ausschluss nicht zügige aufhebe, sei eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und de facto eine Arbeitsverweigerung, so der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae.

Auch die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, betonte, für die betroffenen Menschen sei es diskriminierend, nicht an den Wahlen teilnehmen zu dürfen. Der rechtspolitische Sprecher der Linken, Friedrich Straetmanns, erklärte, er rechne mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in „drei bis vier Wochen“.

Derzeit ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, „wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt“ sowie Menschen mit einer geistigen Behinderung, die in einer „dauerhaften Vollbetreuung“ leben, und „schuldunfähige Straftäter“, die in psychiatrischen Kranken­häusern untergebracht sind. Zu diesen beiden letztgenannten Gruppen gehören schätzungsweise 85.000 Menschen in Deutschland.

kna

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