Bundesversicherungsamt lobt Umsetzung der Pflegereform
Bonn – Die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen ist nach Einschätzung des Bundesversicherungsamts (BVA) weitgehend problemlos umgesetzt worden. Bei der Überleitung von den bislang drei Pflegestufen auf die fünf Pflegegrade sei es „zu keinen gravierenden Problemen gekommen“, teilte das Amt mit.
Auch die Einführung des einheitlichen Eigenanteils je Einrichtung habe nur zu geringen Fehlern geführt. Eine etwas höhere Fehlerzahl habe es dagegen bei neuen Regeln für die Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen gegeben.
Zum 1. Januar 2017 war die Umstellung auf fünf Pflegegrade wirksam geworden; insbesondere Menschen mit Demenz und anderen geistigen Einschränkungen erhalten seitdem bessere Leistungen.
Für die Reform mussten alle 2,9 Millionen Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung neu eingestuft werden, was weithin automatisch erfolgte. Das Bundesversicherungsamt hat die praktische Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Regelungen schwerpunktmäßig bei zwölf Pflegekassen geprüft.
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