Ampel-Politiker für verpflichtende Coronaimpfung in der Bundeswehr

Berlin – Verteidigungspolitiker von SPD, Grünen und FDP haben sich dafür ausgesprochen, Coronaimpfungen in der Bundeswehr nach dem Vorbild anderer Immunisierungen verpflichtend zu machen. Sie äußerten sich damit zu einer seit Monaten laufenden Diskussion, ob der Coronaschutz in den Katalog der duldungspflichtigen Maßnahmen aufgenommen werden soll. Die Personalvertretungen sträubten sich zuletzt dagegen.
„Aus meiner Sicht sollte die Coronaschutzimpfung verpflichtend in die Basisimmunisierung für Soldatinnen und Soldaten aufgenommen werden. Wir alle können damit rechnen, noch lange mit Coronaerregern leben zu müssen“, sagte die SPD-Verteidigungspolitikerin Siemtje Möller.
Gerade in dieser kritischen Situation der Pandemie, in der die Bundeswehr wieder vermehrt für Amtshilfe nachgefragt werde, könnten die Soldaten so schnell und geschützt dahin geschickt werden, wo die Hilfe am Nötigsten sei.
Aus den Grünen, die ebenfalls an den laufenden Gesprächen über eine mögliche künftige Ampel-Koalition im Bund beteiligt sind, hieß es, dass Soldatinnen und Soldaten bereits heute bestimmte Impfungen dulden müssten und dies in der Bundeswehr seit Jahren breit akzeptiert sei.
„Insofern wäre die Aufnahme der Coronaschutzimpfung in diesen Katalog überhaupt nicht ungewöhnlich und nur folgerichtig“, sagte der Grünen-Verteidigungsexperte Tobias Lindner. „Ich hoffe sehr, dass es in der Truppe nun zügig zu einer Verständigung hierüber mit den Beteiligungsgremien kommt. Angesichts der Tatsache, dass die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch Coronainfektionen durchaus in Mitleidenschaft gezogen ist, macht die Impfung auch sicherheitspolitisch Sinn.“
Die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sprach sich dafür aus, die Coronaimpfung für Soldaten und Zivilbeschäftigte einzuführen. Zugleich wies sie darauf hin, dass die Impfquote in den Teilstreitkräften der Bundeswehr bei über 80 Prozent liege und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt. „Hinzu kommen Soldatinnen und Soldaten, die sich privat haben impfen lassen, was in Deutschland aus Gründen des Datenschutzes vom Arbeitgeber nicht erfasst werden darf“, sagte sie.
„Das Verteidigungsministerium hat es bedauerlicherweise versäumt, diese Duldungspflicht auch für das zivile Personal anzupassen. Denn im Einsatz seien nicht nur Soldaten, sondern auch Zivilisten, sagte Strack-Zimmermann. Klug sei es, dies gemeinsam mit den Interessenvertretern auf den Weg zu bringen.
In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen vor einigen Jahren eingeführt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche. Allerdings: Werden Impfungen verweigert, drohen „dienstrechtliche Konsequenzen“.
Die Grundlage dafür bietet das Soldatengesetz. „Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen“, heißt es dort in Paragraf 17a.
Und: „Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“
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