Ärzteschaft

Bundesweite Erprobung des ärztlichen Personalbemessungssystems startet

  • Dienstag, 26. August 2025
/lucas, stock.adobe.com
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Berlin – Die Pilotierung des ärztlichen Personalbemessungssystems (ÄPS-BÄK) geht in die bundesweite Erprobung. Zuvor war das Instrument an zehn Krankenhäusern getestet worden, informierte die Bundesärztekammer (BÄK) heute.

Ausgewählte Kliniken erhalten in dieser Woche eine Teilnahmeaufforderung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, die die Erprobung durchführt. Die Krankenhäuser werden Informationen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zufolge auf Basis des aktuell verfügbaren Krankenhausverzeichnisses gezogen und sind zur Teilnahme der Erprobung gesetzlich verpflichtet.

Den Kliniken sollen Unterstützungsangebote in Form einer Hotline, einer E-Mail-Adresse und Webinaren vor und während der gesamten Erprobung zur Verfügung stehen. Sie haben etwa drei Wochen Zeit, um für bis zu drei Fachabteilungen alle benötigten Daten zu sammeln und einmalig jeweils zu erfassen. Die Eingabe der Daten läuft über eine browserbasierte Onlinemaske der BÄK.

Im Rahmen der Erprobung sollen anonymisierte Daten wie etwa fachabteilungsspezifische Grunddaten, Arbeitszeitkontingente, Zusatzaufwände, Basissaufwände (teil-)stationär und fachabteilungsspezifische Aufwände erfasst werden. Auch Teil der Erfassung sind qualitative Angabe von Nutzerkommentaren in Freitextfelder, welche Dateneingaben erläutern oder begründen.

Ende September ist zudem eine freiwillige Befragung einer Fokusgruppe zu Erfahrungen mit der Anwendung des Instruments geplant. Ziel sei die Identifikation von möglichen Verbesserungspotenzialen des Instruments mit einer Gruppe an Ärztinnen und Ärzten, die an der Erprobung teilgenommen haben.

Zusätzlich soll eine Reliabilitätsprüfung erfolgen, um die Vergleichbarkeit der Minutenwerte zwischen Krankenhäusern mit ähnlichen Rahmenbedingungen einschätzen zu können.

Nicht nur direkte ärztliche Tätigkeiten messen

Das Instrument ÄPS-BÄK wird schon seit einigen Jahren von der Bundesärztekammer entwickelt und soll einen aufgaben- und patientengerechten ärztlichen Personalbedarf im Krankenhaus ermitteln. Ziel sei, sämtliche Tätigkeiten systematisch zu erheben, in die Ärztinnen und Ärzte eingebunden sind, und auf dieser Grundlage eine sachgerechte Bewertung der ärztlichen Personalausstattung zu ermöglichen, erklärte die BÄK.

ÄPS-BÄK soll nicht nur die direkten ärztlichen Tätigkeiten, sondern das gesamte Aufgabenspektrum, insbesondere auch die indirekten Tätigkeiten erfassen, sowie Besonderheiten im Patientenstamm der einzelnen Kliniken und Abteilungen in der Personalplanung berücksichtigen.

Die BÄK hatte sich dafür eingesetzt, dass das Instrument im Zuge der Krankenhausreform berücksichtigt wird – mit Erfolg. Dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zufolge soll ein Konzept zur ärztlichen Personalbemessung auf seine Praxistauglichkeit geprüft werden. Entsprechend wählte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ÄPS-BÄK aus und beauftragte KMPG, die Erprobung durchzuführen.

Die nun anstehende Evaluation wird von der BÄK begrüßt. Sie ruft Ärztinnen und Ärzte der betreffenden Fachabteilungen auf, sich aktiv in den Prozess einzubringen. „ÄPS-BÄK wurde von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte entwickelt“, betonten Susanne Johna und Henrik Herrmann, die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Ärztliche Personalbemessung“ der BÄK. „Nun kommt es darauf an, dass die Kolleginnen und Kollegen die Erprobung mit ihrer fachlichen Kompetenz prägen.“

cmk

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