Bundesweite Wohnungslosenstatistik geplant
Berlin – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Wohnungslosenstatistik vorgelegt. Diese soll belastbare Aussagen zu Obdachlosenzahlen liefern und damit sowohl den jährlichen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung als auch auch sozialpolitische Maßnahmen auf eine fundierte Basis stellen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die entsprechenden Zahlen ab 2022 einmal jährlich zu erheben.
Der Armuts- und Reichtumsbericht befasst sich unter anderem mit dem Thema der Wohnungslosigkeit. „Diese ist eng mit gravierender Armut und sozialer Ausgrenzung verbunden und mit einem menschenwürdigen Dasein nicht vereinbar“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Da aktuell jedoch weder auf Bundesebene und noch in allen Bundesländern belastbare Zahlen zur Wohnungslosigkeit erfasst würden, sei es kaum möglich fundierte Aussagen zu dieser Thematik zu treffen.
„Die Wohnungslosenberichterstattung und die Statistik der untergebrachten wohnungslosen Personen sollen valide Informationen für diesen Teilbereich der Armuts- und Reichtumsberichterstattung generieren“, heißt es in der Begründung.
Im Armuts- und Reichtumsbericht befasst sich die Bundesregierung regelmäßig mit Wohnungslosigkeit. Wohnungslosigkeit ist eng mit gravierender Armut und sozialer Ausgrenzung verbunden und mit einem menschenwürdigen Dasein nicht vereinbar.
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