Politik

Bundesweite Wohnungslosen­statistik geplant

  • Freitag, 6. Dezember 2019

Berlin – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Wohnungslosenstatistik vorgelegt. Diese soll belastbare Aussagen zu Ob­dach­losenzahlen liefern und damit sowohl den jährlichen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung als auch auch sozialpolitische Maßnahmen auf eine fundierte Basis stellen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die entsprechenden Zahlen ab 2022 einmal jährlich zu erhe­ben.

Der Armuts- und Reichtumsbericht befasst sich unter anderem mit dem Thema der Woh­nungslosigkeit. „Diese ist eng mit gravierender Armut und sozialer Ausgrenzung verbun­den und mit einem menschenwürdigen Dasein nicht vereinbar“, heißt es in dem Gesetz­ent­wurf.

Da aktuell jedoch weder auf Bundesebene und noch in allen Bundesländern belastbare Zahlen zur Wohnungslosigkeit erfasst würden, sei es kaum möglich fundierte Aussagen zu dieser Thematik zu treffen.

„Die Wohnungslosenberichterstattung und die Statistik der unterge­brachten wohnungslo­sen Personen sollen valide Informationen für diesen Teilbe­reich der Armuts- und Reich­tums­b­erichterstattung generieren“, heißt es in der Begrün­dung.

Im Armuts- und Reichtumsbericht befasst sich die Bundesregierung regelmäßig mit Woh­nungslosigkeit. Wohnungslosigkeit ist eng mit gravierender Armut und sozialer Ausgren­zung verbunden und mit einem menschenwürdigen Dasein nicht vereinbar.

hil/sb

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