Buschmann warnt in Debatte über Schwangerschaftsabbrüche vor „öffentlichen Vorfestlegungen“

Berlin – In der Debatte um die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor übereilten „Vorfestlegungen“ gewarnt.
Es sollte zunächst das Votum einer Expertenkommission abgewartet werden, forderte er in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe von heute. Die aus Juristen und Medizinern bestehende Kommission werde noch vor Ostern ihre Arbeit aufnehmen.
Ziel sei es, dass innerhalb eines Jahres ein Ergebnis der Beratungen vorliege, sagte Buschmann. „Wenn die Kommission eine Lösung findet, werden wir das gründlich ansehen und dann politisch entscheiden.“
Die Kommission soll prüfen, ob es ein verfassungsfestes Modell geben könnte, welches das ungeborene Leben ausreichend schütze, aber ohne das Strafgesetzbuch auskommt.
„Wir sollten nicht den Fehler begehen, der Kommission ein Ergebnis vorzugeben“, sagte Buschmann. Offenbar mit Blick auf Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) warnte er vor „öffentlichen Vorfestlegungen“.
Paus hatte sich Anfang des Jahres für eine Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs ausgesprochen. Es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden. Für sie sei das Strafgesetzbuch „nicht der richtige Ort, das zu regeln“ argumentierte die Familienministerin.
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