Grünenthal kündigt Berufung gegen spanisches Contergan-Urteil an
Madrid/Aachen – Der wegen des Contergan-Arzneimittelskandals in Spanien zu Entschädigungszahlungen verurteilte deutsche Pharma-Konzern Grünenthal will gegen das Urteil in Berufung gehen. Unter anderem, weil die Kläger keine Beweise für ihre Klageansprüche erbracht hätten, hieß es in einer vom Unternehmen am Freitag in Madrid veröffentlichten Mitteilung. Ein gerechtes Urteil sei nach einem halben Jahrhundert unmöglich. Betroffene erhielten zudem bereits „umfassende finanzielle Unterstützung“, hieß es.
Bei der Verkündung des Urteils gegen Grünenthal hatte die Vorsitzende Richterin Gemma Susana Fernández Díaz am 20. November dem Unternehmen „nachlässiges Verhalten“ zur Last gelegt. Der Konzern habe in Spanien Medikamente mit dem Contergan-Wirkstoff Thalidomid vertrieben, obwohl er von der Schädlichkeit gewusst habe.
Etwa 180 Geschädigte hatten in dem Prozess in Madrid eine Entschädigung von insgesamt 204 Millionen Euro verlangt. Das Gericht gab dem Gesuch in erster Instanz teilweise statt. Es verurteilte das Unternehmen dazu, einigen der Betroffenen für jeden Prozentpunkt der Behinderung eine Entschädigung von jeweils 20.000 Euro zu zahlen.
Die Sprecherin von Grünenthal in Spanien, Rosa Montero, teilte mit: „Für alle von einem Thalidomid-haltigen Grünenthal-Produkt betroffene Menschen gibt es etablierte und bewährte Möglichkeiten, um Unterstützungsleistungen zu erhalten. Wir können deshalb nicht nachvollziehen, warum spanische Kläger, die behaupten, sie seien von Thalidomid betroffen, diese Möglichkeiten bewusst missachten und Grünenthal auf Schadenersatz verklagen.“
Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan hatte Ende der 1950er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale ausgelöst. Weltweit kamen 10 000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt, davon 5.000 in Deutschland.
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